dedlfix: Anzeige wegen XXX download bei emule

Beitrag lesen

Hi!

Tschuldigung, wenn ich mir jetzt dich herausgepickt habe, aber in die gleiche Richtung gehend sind mehrere Antworten, und aus meiner Sicht gehen diese ebenfalls in die falsche Richtung.

Vorwurf: Straftat gemäß § 184d Strafgesetzbuch!
$ 184d == Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste.

Das überrascht mich dann doch ein wenig - eine "normale" Anzeige durch die Rechteinhaber hätte mich weniger verwundert. Die Pornobranche mahnt schon seit längeren Downloads ihrer "Werke" aus Tauschbörsen gerne ab, [...]

Der wesentliche Unterschied, den ich zwischen §184d und den Klagen der Rechteinhaber sehe, ist, dass das erste eine strafrechtliche Angelegenheit ist und das zweite eine zivilrechtliche. Die strafrechtliche wird vom Staat verfolgt, und nach meinem Verständnis ist dabei der Anzeigende raus aus dem Fall, denn er hat ja nicht unmittelbar damit was zu tun. Er ist nur ein daneben stehender Beobachter. Pornografieverbreitung ist jedenfalls nichts, was nur der Urheber zur Anzeige bringen darf. Ich wüsste auch nicht, was den Anzeigenden der weitere Verlauf rein rechtlich angeht, außer der Befriedigung seiner Neugier. Anders wäre, wenn ein öffentliches Interesse an einem Fall vorläge. Aber auch da sehe ich nicht, warum Unbeteiligte derart Einsicht nehmen dürften, dass sie persönliche, schützenswerte Details erfahren.

Aus diesem Grunde glaube ich nicht, dass hier jemand versucht, an Daten zum Zwecke einer nachfolgenden Zivilrechtsklage zu gelangen. Jedenfalls glaube ich nicht, dass das in dieser Hinsicht von Erfolg gekrönt sein wird.

Ausserdem bekommt dein Anwalt Akteneinsicht - kann also herausfinden, *wer* diese Anzeige eigentlich gemacht bzw. veranlasst hat.

Es gibt Straftaten, da kann man anonym Anzeige erstatten und der Staat ist verpflichtet, diesem Fall nachzugehen. Das müsste, wenn ich mich recht erinnere, beispielsweise Amtsanmaßung betreffen. Ob das auch für die 184er Paragrafen der Fall ist, weiß ich allerdings nicht.

Ich weiß jetzt nicht was passiert. Ich könnte alles (diesen Rechner / Festplatte) verschwinden lassen und das blaue vom Himmel herunter lügen.
Dass im Zweifelsfalle bei einer Hausdurchsuchung alles an Technik, was auch nur im entferntesten Berührungspunkte damit haben könnte, erst mal einkassiert wird, kann dir gut passieren [...]

Das halte ich für den Fall für nicht mehr zielführend, denn durch die Anhörungsaufforderung ist er ja vorgewarnt und kann Beweise entsorgen (wofür er hier seltsamerweise einige strafvereitelnde Hinweise bekommen hat).

Ich würde mich natürlich schwarz ärgern, wenn ich mit ehrlichen Aussagen richtigt verknackt werde und mich mit einer mehr oder weniger dreisten Lüge leicht hätte rausreden können.

Die Gesellschaft würde sich im gegenteiligen Fall vielleicht nicht schwarz ärgern, das aber ungerecht empfinden (vermutlich nicht jeder). Und wenn sie Pornografie-Verbreitung nicht mehr als strafrechtlich relevant ansehen will, müsste sie gegen die Gesetzgebung vorgehen. Solange es jedenfalls eine Straftat ist, muss es geahndet werden - egal, ob man das persönlich nun als Straftat einsortiert oder nicht.

Lo!