Detlef G.: Anzeige wegen XXX download bei emule

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Hallo dedlfix

Richtig, dabei beschränkten sie sich aber auf Antragsdelikte, wie es nach meinem Rechtsempfinden Urheberrechtsverletzung ist. Sprich: Dabei war der Urheber konkret "Verletzter" und der hat beantragt, dass der Fall verfolgt wird.

Ja, nur seit September 2008 (und teilweise auch schon vorher), weigern sich viele Staatsanwaltschaften aktiv zu werden (kein öffentliches Interesse), und verweisen auf den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, während sie vorher das Verfahren erst eingestellt haben, nachdem Namen und Adresse ermittelt waren.
Deshalb würzen die Abmahner ihre Anzeigen mit dem Hinweis auf $184, dann muss die Staatsanwaltschaft aktiv werden. Namen und Adresse zur dranhängen Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung ist dann quasi ein (das gewünschte) Abfallprodukt.
Der Satz 2 von § 406e wird bzw. wurde dabei von den Staatsanwaltschaften regelmäßig nicht wirklich beachtet.

Ich kann mir vorstellen, dass der Anzeigende keine Ahnung hatte und einfach den falschen Rechtsweg beschritten hat

Für wie blöd hältst du Abmahnanwälte?

oder dass irgendjemand ein Interesse daran hat, dass Gesetze eingehalten werden, auch wenn er nicht konkret durch eine Straftat "verletzt" wurde.

Ein Außenstehender müsste sich an einer Tauschbörse beteiligen, dann zielgerichtet nach einem XXX-Werk suchen und dieses downloaden (und damit selbst zum Uploader und Verbreiter werden), um dann die IPs der Anbieter loggen zu können. Das machen praktisch nur die Firmen, die im Auftrag der Rechteinhaber tätig werden (üblicherweise mit speziellen loggenden 0-Upload-Clienten).

Ob eine Klage seitens der Staatsanwalt erhoben wird, ist ihre Sache und die dafür notwendigen Ermittlungen müssen sie auch durchführen.

Bei Urheberrechtsverletzungen in minimalem Umfang können sie ablehnen, bei Verbreitung pornografischer Schriften, bleibt ihnen kaum etwas anderes übrig, als erstmal die Ermittlungen aufzunehmen.

Wenn ich jemanden bei Offizialdelikt beobachte, muss ich auch nicht Namen und Adresse des Täters ermitteln, um eine Anzeige aufzugeben.

Nein, aber ohne jegliche Hinweise die zur Ermittlung des Täters führen könnten, ist die Anzeige schneller im Archiv, als du sie aufgegeben hast.

Ohne Angabe von IP und Zeitpunkt hätte der Down-, Upload niemals einem Anschluss zugeordnet werden können.

Auf Wiederlesen
Detlef

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