Hello,
[...] eventuell mit Hilfe der Stadt- oder Kreisverwaltung (einfach mal nachfragen, ob die unterstützen können).
Das erinnert mich daran, dass das örtliche Wohnungsamt sowieso informiert wird, wenn eine Räumungsklage eingereicht wird. Die sichten dann die Lage und setze sich i.d.R. FÜR den Mieter ein, ggf. auch unter Beiziehung sozialer Hilfsstellen.
Ich habe vor Jahrhunderten auch mal eine Räumungsklage (nach ca. 15 Jahre Wohnens in dem Hinterhaus) bekommen und bin dann gebeten worden, dort vorzusprechen. Man hätte mir auch helfen wollen. Allerdings hatte ich mir schon einen Rechtsanwalt gesucht. Die Klage ist nachher abgewiesen worden.
Das Mobbing (inclusive Bagger, der meinen Garten umgegraben hat) wurde unerträglich und der Vermieter hat nachher 20.000 DM Abstand gezahlt, wenn ich innerhalb eines halben Jahres (bis 31.12.) ausziehe (das hätte er sofort haben können). Ich hatte aber mit seinem Vater seinerzeit auch einen speziellen Vertag gemacht (viel selber ausgebaut und repariert). Mein Anwalt meinte damals "bis 50.000 DM hätten wir ihn bringen können, allerdings hätten Sie dann vermutlich in die Klapse gemusst ..."
Meine Erfahrung ist, je eher man selber (schön leise) aktiv wird, desto besser kommt man nachher dabei raus. Da man aber emotional eingebunden ist, braucht man zur Supervision seiner eigenen Schritte professionelle Hilfe. Das ist ganz wichtig! Also Mieterverein, Anwalt, schlaue Freunde (also solche, die erstmal zuhören) zu Rate ziehen.
Und einen Trick habe ich von meinem Anwalt damals gesagt bekommen:
"Suchen sie alle guten Dinge zusammen, die der Vermieter als seine Pluspunkte aufbringen könnte. Schreibennsie eine Liste. Und mit etwas Abstand zur Reflektion schreiben sie dann daneben, was sie dem entgegen halten können, ohne zu giften." Die Taktik ist gut gewesen.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg