Besonders folgender Satz beantwortet einiges "Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist, da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt."
Weil das noch so strittig ist (und in irgendeinem konkreten Fall immer strittig sein können wird) habe ich mich nur auf die Links bezogen die, wie ich schrieb, "(rechtswidrig) verlinkt" sind.
Ob alle oder auch nur ein (mir in Art und Weise nicht bekannter) Link durch google auf irgenwelche (mir nicht bekannten) Seiten rechtswidrig sind (bzw. nach meiner Einschätzung wären, wenn sie mir bekannt wären) steht auf einem anderen Blatt.
Google fällt wohl unter den Abschnitt "zugänglich Machen" - müsste dann Google aber nicht konsequenterweise die betreffenden Begriffe komplett sperren?
Nein. In erster Line ist es verboten Jugendgefährdendes und ähnliches zu bewerben (neben der Verbreitung), genau weiß ich aber auch nicht bescheid. Insofern ist auch die Nennung des Unternehmens im Börsenteil unkritisch.