Texter mit x: BPjM hat bereits eine 1200 Seiten umfassende Sperrliste?

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Nichts. Aber deswegen kann man schlecht aufhören deutsches Recht durchzusetzen, da wo es geht. Es wäre sonst Willkür beispielsweise gegen einen Betreiber eines Buchladens vorzugehen aber nicht gegen einen Seitenbetreiber.

In dem Fall geht man aber nicht gegen den Betreiber vor, weil dieser im Ausland sitzt -

Womit es also vielleicht nicht unter "da wo es geht" fällt. Was also willst Du sagen/fragen?

... hingegen entfernt man einen Verweis auf ihn.

Und was daran leuchtet Dir nicht ein?