suit: BPjM hat bereits eine 1200 Seiten umfassende Sperrliste?

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Und was daran leuchtet Dir nicht ein?

Hab' mir nochmal den Wikipedia-Artikel zu Gemüte geführt - ich bin jetzt (fast) im Bilde.

Besonders folgender Satz beantwortet einiges "Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist, da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt."

Was mir aber nicht ganz einleuchtet: Der österreichische Händler fällt unter den Abschnitt "Versandhandel".

Google fällt wohl unter den Abschnitt "zugänglich Machen" - müsste dann Google aber nicht konsequenterweise die betreffenden Begriffe komplett sperren? Eine Suche nach "manhunt 2 online bestellen" auf google.de liefert als Treffer auf folgende Seiten:

www.uncut-games.at
www.game4game.at
www.ebay.de