Habe gerade mit meinem Rechtsanwalt gesprochen.
Die Haftung liegt beim Webseitenbetreiber (mein Kunde), dieser könnte mich als
Webdesigner in Regress nehmen, aber nur dann, wenn ich NICHT das Formular
abgesichert hätte. Maßgebend für Richter ist der heutige Stand der Technik um
Formulare abzusichern, ich als Webdesigner muß mich da kundig machen. Wenn ein
Hacker es trotz dieser Absicherung mit einer neuen Technik schafft, das
Formular zu mißbrauchen, kann keiner in Haftung bzw. in Regress genommen
werden.
Gruß