»» »» Screenshots von Webseiten sind allerdings in dieser Form nicht besonders geschützt.
Ich würde mich über diese Antwort sehr freuen! Gibts es da evtl ne Quelle?
Sehr lesenswert: http://www.dokufoto.de/blog/screenshot-blog-urheberrecht-155/
Webseiten können übrigens, auch wenn eine Ablaufsteuerung idR fehlt, rein urheberrechtlich unter den Oberbegriff "Software" eingereiht werden.
Daraus folgt, dass die Darstellung als solche nur geringer Teil einer Funktionalität darstellt, die im wesentliches als ganzes schutzwürdig ist, zumal das Bildformat diese Funktionalität nicht nachbildet oder Rückschlüsse darauf zuläßt.
Des weiteren gehe ich davon aus, dass Du diese Bilder für eine Art der Berichterstattung verwenden willst, womit weitere Schranken des Urheberrechts ausgelöst werden.
Gruß, LX
RFC 1925, Satz 6: Es ist einfacher, ein Problem zu verschieben (...), als es zu lösen.