Wenn durch eine Bearbeitung eines bestehenden Werkes ein neues selbständiges Werk entstanden ist, so ist die Benutzung ohne die Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes erlaubt (§24 UrhG). Im Zweifelsfall muss geklärt werden, ob deine Collage ein selbständiges Werk ist.
Das ist nicht ganz richtig. Dein Text gilt für eine Bearbeitung, siehe § 3 und 23. Die Veröffentlichung und teilweise schon die Schaffung von Bearbeitungen ist genehmigungspflichtig. Die freie Benutzung (entscheidend ist das "freie") nach § 24 ist nur gegeben, wenn, sehr allgemein gesagt, das verwendete Werk hinter dem neuen Werk zurücktritt.