Tom: Verunsicherung von Internetbenutzern

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Hello,

Wie auch immer, die Sache ist gut ausgegangen, mein Bekannter hat sofort reagiert und der Firma zurückgeschrieben, dass die jegwelche Zahlungsaufforderungen an ihn bitteschön unterlassen möchten. Nach einer zweiten Zahlungsaufforderung war dann auch Ruhe, indes, bezüglich des ganzen Vorganges war mein Bekannter absolut nicht zu beruhigen.

Das ist ein Trugschluss vieler Beschissener.
Keine Reaktion ist schlecht.
Eine Antwort: wir entschuldigen uns, wir haben da einen fehler gemacht, ... oder ähnlich, ist gut.

Einspruchsfristen sind häufig sehr viel kürzer als Verjährungsfisten und dann kommt das Unternehmen plötzlich in 23 Monaten und 25 Tagen mit einer Klage...

Das ist gängige Praxis und die Gerichte unterstützen diese leider auch immer noch.

Also: entweder man bekommt eine Antwort, dass es sich umm eirrtum gehalndelt hat oder sonstwie... oder man erstattet Anzeige, beantragt einstweilige Verfügung oder erhebt Klage.

Das natürlich erst nach entsprechender Aufforderung zur Antwort.

Anders ist keine Rechtssicherheit zu erlangen.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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Nur selber lernen macht schlau
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