Tom: Verunsicherung von Internetbenutzern

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Hello,

Muss nicht sein. In einem Bericht den sie in einer Fernsehsendung gezeigt haben, sagten sie, dass wenn jemand sich bei einer Seite anmeldet und nicht zahlt, kann sich dieses Unternehmen die Anschrift und Namen der Person holen die zur Zeit des Anmelden die Ip verwendet hat.

Klar, aber sie müssen trotzdem noch glaubhaft machen, dass ein Vertrag entstanden ist.
Und da gibt es dann ja zum Glück die gesetzlichen Regelungen zur Belehrung und zum Rücktritt von "Fernabsatzverträgen".

Das Problem isnd implizite Einlassungen des Beschissenen, die von den Unternehmen gerne erzeugt werden. Danach sitzt er erst richtig in der Tinte.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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Nur selber lernen macht schlau
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