Hallo,
wer sich tatsächlich die Mühe gemacht hat, die Richtlinie mal durchzulesen, wird festgestellt haben, dass sie den status quo von Web-Browsern und -Servern nicht berührt und dass ein teilweise hanebüchener Unsinn verbrietet wurde. (Beispielsweise ist das vermeintliche Zitat der intern.de eine Interpretation.) Der eigentliche Punkt besteht nämlich darin, dass die Informationspflicht des Anbieters zum einen durch Nutzereinstellungen im Browser erledigt werden kann und zum anderen wurde die Informationspflicht darauf Beschränktmitzuteilen, dass Daten gespeichert werden und auf diese Zugegriffen wird. Beispielsweise welche Informationen die Daten repräsentieren und welchem Zweck sie dienen lässt die Richtlinie völlig offen. Dem Nutzer ist durch die Richtlinie explizit die Möglichkeit in die Hand gegeben, das Speichern/Auslesen von Daten zu unterbinden, was auch heute schon gängige Praxis in Browsern™ ist.
Kurz: Es wird sich voraussichtlich für den Umgang mit HTTP-Cookies gar nichts ändern.
Gruß aus Berlin!
eddi