Hallo Chräcker,
woraus schließt Du diese Interpretation?
wer sich tatsächlich die Mühe gemacht hat, die Richtlinie mal durchzulesen,...
Es ist denkbar, dass Dritte aus einer Reihe von Gründen Informationen auf der
Endeinrichtung eines Nutzers speichern oder auf bereits gespeicherte Informationen
zugreifen wollen, die von legitimen Gründen (wie manchen Arten von Cookies) bis hin
zum unberechtigten Eindringen in die Privatsphäre (z.B. über Spähsoftware oder Viren)
reichen. Daher ist es von größter Wichtigkeit, dass den Nutzern eine klare und
verständliche Information bereitgestellt wird, wenn sie irgendeine Tätigkeit ausführen, die
zu einer solchen Speicherung oder einem solchen Zugriff führen könnte. Die Methoden der
Information und die Einräumung des Rechts, diese abzulehnen, sollten so benutzerfreundlich
wie möglich gestaltet werden. Ausnahmen von der Informationspflicht und der
Einräumung des Rechts auf Ablehnung sollten auf jene Situationen beschränkt sein, in
denen die technische Speicherung oder der Zugriff unverzichtbar sind, um die Nutzung
eines vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich angeforderten Dienstes zu ermöglichen.
Wenn es technisch durchführbar und wirksam ist, kann die Einwilligung des Nutzers zur
Verarbeitung im Einklang mit den entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG
über die Handhabung der entsprechenden Einstellungen eines Browsers oder einer anderen
Anwendung ausgedrückt werden. Die Umsetzung dieser Voraussetzungen sollte durch die
Stärkung der Befugnisse der zuständigen nationalen Behörden wirksamer gestaltet werden.
Aus dieser, ebenfalls, nur interpretierenden Seite:
http://www.internet-law.de/2009/11/cookies-nur-noch-mit-einwilligung-des.html
War es einst das Urteil 312 O 85/98, was sich wie eine Grippe unreflektiert durchs Internet verbreitete, sind es heute Geschichten über Cookies, und morgen der wiederauferstandene Michael Jackson?
Wie die Lemminge...
Gruß aus Berlin!
eddi