Hallo Gunnar,
Cookies die *zwingend* für eine vom *Surfer* explizit angeforderte Funktion *notwendig* sind, werden auch *ohne Erlaubnis* genutzt werden können!
Was ist mit mehrsprachigen Websites? Wenn der Nutzer auf einer Seite in einer Sprache landet, die er nicht lesen kann, und daraufhin die Sprache wechselt, sollte dies in einem Cookie auf seinem Rechner gespeichert werden, damit er bei der Navigation auf der Website wieder die von ihm gewünschte Sprachversion zu lesen bekommt (und nicht die durch automatische Sprachvereinbarung ermittelte).
das fällt für mich nicht in die Fälle -zwingender Notwendigkeit-, weil es bspw. mittels URI adäquat machbar ist. Cookies sind obendrein kein hundertprozentiger Garant der Funktionalität (vgl. Javascript). Cookies sind zwingend bei sicherheitsrelevanten Sessions, wo auch das letzte Quäntchen Nutzersicherheit heraus geholt werden muss. Notwendigkeit außerhalb davon besteht nicht.
Allerdings kann der Nutzer nicht darüber informiert werden, dass er einen Cookie zu diesem Zweck akzeptieren sollte, denn er befindet sich ja anfangs auf der Seite in der Sprache, die er nicht lesen kann. Wenn der Nutzer auf der ihm genehmen Sprache ist, dann hat er den Cookie bereits.
Sonst argumentiertest Du doch bei Sonderfällen durch Mehrheitsprinzip, dass der Nutzer eben zu konfigurieren habe. Was ist jetzt los, dass Du hier unter gegenteiligen Grundvoraussetzungen einer nicht hundertprozentig wirksamen technische Umsetzung zum einen den Vorrang einräumst, zum anderen den Nutzer nicht zumuten kannst, seinen Browser/OS vernünftig zu konfigurieren?
Ganz abgesehen davon wäre der Keks "*zwingend*" erst dann, wenn der Nutzer die Sprache wählt; diese also bekannt ist.
Ich würde dies als *zwingend notwendig* bezeichnen.
Du willst sagen, Du kannst negotiation nur mittels Cookie unterbinden? Aua Aua!
Gruß aus Berlin!
eddi