Hi,
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Doch, das kann schon sein. Das Recht kennt den "unvermeidbaren Verbotsirrtum".
Also: ja, klar.
Bei diesem Beispiel eher nicht (s. Parallelpost).
Gruß, Cybaer
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Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
(Joseph Joubert, Schriftsteller)
Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
(Joseph Joubert, Schriftsteller)