jobo: Abgemahnt wg. Bildernutzung

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Hallo,

Dein Anwalt wird dir doch sicher mehr sagen können. Solange du eine etwaige einstweilige Verfügung umschifft haben solltest, ist das doch schon mal prima. Danach stellt sich die Frage, welchen Wert die Bilder hatten/haben und ob und wie lange du das genutzt hast. Und dementsprechend, mit wieviel du dich freikaufen kannst. Das ist ja auch auf der Gegenseite eine Kosten-Nutzen-Rechnung.

Gruß

jobo