Lars: Abgemahnt wg. Bildernutzung

Hallo ihr,

vor einigen Wochen wurde ich abgemahnt, weil ich urheberrechtlich geschützte Bilder auf einer Webseite verwendet hab. Die Bilder entstammten der Bilder-Datenbank corbis.com.

Soweit auch ganz einleuchtend, nur sind diese Bilder auf corbis.com unter dem Stichwort "lizenzfrei" abrufbar. Dies habe ich meinem Anwalt auch mitgeteilt. Hier nun die Antwort der gegnerischen Seite:

"Die Verteidigung Ihrer Partei, es habe sich um Bilder gehandelt, die lizenzfrei abrufbar gewesen seien, stimmt so nicht. Vielmehr bedeutet die Bezeichnung "lizenzfrei", dass diese Bilder gegen eine einmalige Pauschalgebühr unbegrenzt für verschiedene Projekte verwendet werden können. Dies ist auch für Ihre Partei und jeden anderen Dritten leicht ersichtlich; wenn man sich auf der Corbis Website befindet und dort mit der Maustaste an "lizenzfrei" hinüberfährt, so erscheint ein Popup-Fenster mit genau diesem Inhalt."

Und noch ein bisschen Drohgebärde, die haben noch ein Urteil des OLG Brandenburg angefügt. Und schließlich das Angebot, gegen Zahlung von 1100,- € die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Ist das jetzt hoffnungslos oder nicht? Vor allem der Teil mit dem Popup macht mich stutzig: Ich hab mir das mal angesehen und es stimmt! Nach 2 Sekunden Verweildauer erscheint tatsächlich ein Infotext... allerdings sieht das eher nach dem title="" Attribut aus, und nicht nach einem Popup. Egal.

Ist das rechtens? Ich meine, im Impressum gibt es soviele Bestimmungen... da dürfte ich meinen Namen oder meine E-Mail Adresse auch nicht in einem title-Attribut verstecken. Das soll eine rechtskräftige Methode sein, um Kunden zu informieren?

Ich halte das eher für Abzocke, damit möglichst viele Kunden auf den "lizenzfrei"-Trick hereinfallen.

Was meint ihr?

  1. Hallo,

    Ist das rechtens? Ich meine, im Impressum gibt es soviele Bestimmungen... da dürfte ich meinen Namen oder meine E-Mail Adresse auch nicht in einem title-Attribut verstecken. Das soll eine rechtskräftige Methode sein, um Kunden zu informieren?

    Es scheint (leider) so zu sein, dass diese Art des Bilder-Verkaufens (eine Pauschalgebühr für ein Bild, keine Gebühr die vom Verbreitungsgrad abhängt) tatsächlich gemeinhin als lizenzfrei bezeichnet wird.

    Ich fürchte, da könnte es rechtlich Schwierigkeiten geben, dagegen vor zu gehen.
    Einzig die Tastache, dass die Webseite nicht deutlicher darauf hinweist (ich habe z.b. besagten Hinweis um die Burg nicht gefunden) mag man Corbis als etwas verwirrend anlasten, aber ob das für einen Rechtsanspruch reicht, halte ich für fragwürdig.

    Bin aber kein Anwalt und kann Dir deshalb nur zur Wahl eines ebensolchen guten raten.

    Viele Grüße,
    Jörg

    1. [latex]Mae  govannen![/latex]

      Ich fürchte, da könnte es rechtlich Schwierigkeiten geben, dagegen vor zu gehen.
      Einzig die Tastache, dass die Webseite nicht deutlicher darauf hinweist (ich habe z.b. besagten Hinweis um die Burg nicht gefunden) mag man Corbis als etwas verwirrend anlasten, aber ob das für einen Rechtsanspruch reicht, halte ich für fragwürdig.

      Der Hinweis ist noch mal hier unter der Frage „Was bedeuten RM und RF?“ zu finden. Über die rechtliche Seite vermag ich nichts zu sagen, finde die Auffindbarkeit der Hinweise allerdings auch recht ungünstig, insbesondere, da sie auf dieser Seite ohne Javascript überhaupt nicht angezeigt werden. Wobei man ohne JS die ganze Site nicht nutzen kann...

      Cü,

      Kai

      --
      Resig is more like Javascript's Pee Wee Herman.  ;) (D.Mark in clj)
      Foren-Stylesheet Site Selfzeug JS-Lookup
      SelfCode: sh:( fo:| ch:? rl:( br:< n4:( ie:{ mo:| va:) js:| de:> zu:) fl:( ss:| ls:?
      1. @@Kai345:

        nuqneH

        finde die Auffindbarkeit der Hinweise allerdings auch recht ungünstig

        Sie ist kaum gegeben. Darauf könnte man sich berufen, dass man ein Popup nie zu Gesicht bekommen hat. Man ist ja wohl nicht gezwungen, mit der Maus 2 Sekunden an einer Stelle zu verweilen.

        Der Seitenbetreiber sollte aber gezwungen sein, wichtige Informationen allgemein zugänglich darzustellen.

        Die Erfolgsaussichten beurteilt dein Anwalt.

        Qapla'

        --
        Volumen einer Pizza mit Radius z und Dicke a: pi z z a
        1. [latex]Mae  govannen![/latex]

          finde die Auffindbarkeit der Hinweise allerdings auch recht ungünstig

          Sie ist kaum gegeben. Darauf könnte man sich berufen, dass man ein Popup nie zu Gesicht bekommen hat. Man ist ja wohl nicht gezwungen, mit der Maus 2 Sekunden an einer Stelle zu verweilen.

          Ack, deshalb mein Hinweis, daß besagter Hinweis zusätzlich als Nicht-Popup auf der von mir verlinkten Seite zu finden ist, worauf sich diese Firma wahrscheinlich letztendlich berufen wird, falls seitens des Beklagten mit dem Popup argumentiert werden sollte.

          Die Erfolgsaussichten beurteilt dein Anwalt.

          Meiner bestimmt nicht ;)

          Cü,

          Kai

          --
          Resig is more like Javascript's Pee Wee Herman.  ;) (D.Mark in clj)
          Foren-Stylesheet Site Selfzeug JS-Lookup
          SelfCode: sh:( fo:| ch:? rl:( br:< n4:( ie:{ mo:| va:) js:| de:> zu:) fl:( ss:| ls:?
          1. @@Kai345:

            nuqneH

            Ack, deshalb mein Hinweis, daß besagter Hinweis zusätzlich als Nicht-Popup auf der von mir verlinkten Seite zu finden ist

            Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. :-/

            Meine Anmerkungen bezogen sich natürlich nur auf den hypothetischen Fall, das Popup wäre die einzige Stelle mit dieser Information.

            worauf sich diese Firma wahrscheinlich letztendlich berufen wird,

            Wohl zurecht.

            Die Erfolgsaussichten beurteilt dein Anwalt.
            Meiner bestimmt nicht ;)

            :-) Klar, das war natürlich gen OP gerichtet.

            Qapla'

            --
            Volumen einer Pizza mit Radius z und Dicke a: pi z z a
  2. Hallo,

    vor einigen Wochen wurde ich abgemahnt ...

    mein Beileid. Ehrlich, ist nicht höhnisch gemeint.

    Ist das rechtens? Ich meine, im Impressum gibt es soviele Bestimmungen... da dürfte ich meinen Namen oder meine E-Mail Adresse auch nicht in einem title-Attribut verstecken. Das soll eine rechtskräftige Methode sein, um Kunden zu informieren?
    Ich halte das eher für Abzocke, damit möglichst viele Kunden auf den "lizenzfrei"-Trick hereinfallen.

    Meine unmaßgebliche Meinung als Laie:

    1. Lizenzfrei heißt nicht unbedingt kostenfrei. Man bekommt zwar heutzutage im Internet vieles kostenlos; kritisches Hinterfragen solcher Angebote ist aber immer angebracht.

    2. Wenn ein Popup die einzige Stelle ist, an der die Nutzungsbedingungen angezeigt werden, halte ich das auch für bedenklich. Wenn allerdings in den Nutzungsbedingungen schon heißt:
     (a) Generally: Any and all licenses granted by Corbis are conditioned upon (i)
         your compliance with all provisions of this Agreement, and (ii) Corbis'
         receipt of full payment by you"
    dann sollte man doch schon mal genauer nachsehen (ggf. anfragen), wie das mit dem "payment" zu verstehen ist.

    Was meint ihr?

    Ich halte die Information, die ich als Interessent vorab bekommen kann, für dürftig, um nicht zu sagen unzureichend. Das ist mir aber nicht griffig genug, als dass ich riskieren würde, die Forderung wegen vermeintlicher Formfehler anzufechten. Wenn's dumm läuft, verliere ich den Prozess und muss auch noch üppige Gerichtskosten bezahlen.

    Ich glaube, hier haben sich deine Naivität und die Hinterfotzigkeit von Corbis prima ergänzt. Dumm gelaufen.

    So long,
     Martin

    --
    "Life! Don't talk to me about life!"
      (Marvin, the paranoid android in Douglas Adams' "The Hitchhiker's Guide To The Galaxy")
  3. Hallo!

    Ich halte das eher für Abzocke, damit möglichst viele Kunden auf den "lizenzfrei"-Trick hereinfallen.

    "Lizenzfrei" heißt ja nur, dass keine Lizenzkosten (also wiederkehrende Kosten) zur Nutzung anfallen. Insofern ist das ein Mißverständnis von Deiner Seite aus, so dass Du dieses auch zu vertreten hast.

    An Deiner Stelle würde ich das Bild zuallererst von der Seite entfernen, sofern Du dies noch nicht getan hast. Des weiteren würde ich der anderen Seite Deinen Irrtum schildern und darauf dringen, dass man sich ohne weiteres Hinzuziehen eines Anwalts auf einen geringeren Betrag einigt. Ganz schadlos wirst Du so oder so nicht davonkommen, da kann es nicht schaden, zu versuchen, den Schaden zu begrenzen.

    Wenn dieses Angebot abgelehnt wird, solltest Du sofort einen Anwalt aufsuchen, um Schlimmeres zu verhindern.

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.
  4. Hallo,

    vor einigen Wochen wurde ich abgemahnt, weil ich urheberrechtlich geschützte Bilder auf einer Webseite verwendet hab. Die Bilder entstammten der Bilder-Datenbank corbis.com.

    Soweit auch ganz einleuchtend, nur sind diese Bilder auf corbis.com unter dem Stichwort "lizenzfrei" abrufbar. Dies habe ich meinem Anwalt auch mitgeteilt. Hier nun die Antwort der gegnerischen Seite:

    Die Frage ist für mich: wie hast du die Bilder erhalten/verwendet?
    Einfach von der Webseite kopiert (mit dem Wasserzeichen "Corbis") und in deine Webseite verwendet? Das wäre so oder so falsch gewesen von dir.

    Ansonsten müsstest du dich ja bei Corbis anmelden um ein Bild in einer entsprechenden Größe / entsprechendem Format herrunterladen zu können. Spätestens dort wäre dir aufgefallen, dass du bezahlen musst (ja, auch bei "lizenzfreien" Bilder)

    Ist das jetzt hoffnungslos oder nicht?

    Ehrlich? Ja, ist es.

    Ist das rechtens? Ich meine, im Impressum gibt es soviele Bestimmungen... da dürfte ich meinen Namen oder meine E-Mail Adresse auch nicht in einem title-Attribut verstecken. Das soll eine rechtskräftige Methode sein, um Kunden zu informieren?

    Ich halte das eher für Abzocke, damit möglichst viele Kunden auf den "lizenzfrei"-Trick hereinfallen.

    Was meint ihr?

    Auch wenn ich deine Meinung Teile, dass der Begriff "lizenzfrei" absolut irrführend verwendet wird, hast du meiner _unmaßgeblichen_ Meinung nach auf kurze Sicht keine Chance, dass du nicht etwas Zahlen musst.

    Hier würde ich an deiner Stelle, den erwähnten Vorschlag (den Irrtum einräumen und auf eine niedrigere Zahlung hinarbeiten) verfolgen.

    Du kannst natürlich auch einen langen Rechtstreit eingehen und dabei feststellen lassen wie versteckt denn der Hinweis auf dieses einmalige Pauschlagebühr ist und ob wie transparten die Erklärung sein muss etc.

    Grüße
    Thomas

  5. Hi!

    Ist das jetzt hoffnungslos oder nicht?

    Was meint ihr?

    Wenn man bei Google.de 'corbis ' eingibt und Automplete an 4er Stelle das Wort Abmahnung anbietet, würde ich schon hellhörig werden. Threads wie diese sind offenbar keine Seltenheit:

    Thema anzeigen - Unterlassungserklärung von Corbis
    Schwachstelle - Online Abmahnungen
    Die Abmahnung: Abmahnung Corbis

    Ganz offensichtlich handelt es sich um Irreführung und Abzocke im großen Stil. Selbst würde ich mich - von deinem Standpunkt gesehen - irrgeführt und im Recht sehen.

    1000 Euro ist nicht wenig und diese Leute haben es nicht verdient, sich unser sauer verdientes Geld mit schmierigen Tricks abzuholen.

    Viel Erfolg, Jonny 5

  6. Was meint ihr?

    Das steht schon dort:
    http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2009/1/t181508/#m1200317

    Meine Meinung: Wer Bilder "lizenzfrei" und "lizenzpflichtig"* gegenübergestellt auch jedem Otto-Norma-Bürger zur Nutzung anbietet, der sollte dafür sorgen, daß die Verständlichkeit seine Willenserklärung über "lizenzfrei" und "lizenzpflichtig" hinausgeht, denn "Lizenzfreiheit" ist nicht nur ein proprietäres Nutzungsverfahren, sondern auch ein Wort, "lizenzfrei" als Adjektiv sowieso. Ich bin jetzt vermutlich nicht weit genug vorgedrungen um auch nur das Popup zu sehen, jedenfalls habe ich keinen Hinweis gefunden. Man ist auch nicht verpflichtet bis zum Gehtnichtmehr nach _Klarstellungen_ zu suchen wenn man Formulierungen gefunden hat, die man als Nutzungserlaubnis interpretieren kann beziehungsweise, wie ein Richter zu entscheiden hätte, darf.

    * Hier schwächelt dann endgültig auch die Argumentation "lizenzfrei" würde, wie jeder erkennen müßte, bedeuten, daß das Bild ohne Lizenz, also ohne (eingeschlossene) Erlaubnis, daherkommt, denn was soll "lizenzpflichtig" dann für den normal verständigen Menschen anderes sein? Bei "lizenzpflichtig" man braucht eine (extra) Lizenz zur Nutzung und bei "lizenzfrei" braucht man eine (extra) Lizenz zur Nutzung? Hä?

    Der Unterschied der zwischen lizenzfrei und lizenzpflichtig, nach dem (hier wie es aussieht unerklärten**) Willen derer die diese Verfahren einsetzen, besteht, liegt in Vertragsbedingungen die mit "frei" oder "pflicht" nichts zu tun haben.  Die Begriffe allein sind unter Umständen ungeeignet um eine Erklärung abzugeben, die dem Willen entspricht. Ich bin überzeugt, dieser Argumentation könnte sich ein Richter anschließen.

    ** "Dabei ist beachtlich, dass nicht der innere Willenstatbestand, sondern nur der durch die Erklärung nach außen erkennbar gemachte Wille den gewünschten Rechtserfolg bewirken kann."
    weiter
    "Der Irrtum macht die Willenserklärung nicht unwirksam. In bestimmten Fällen berechtigt der Irrtum aber dazu, die Folgen der irrtümlich abgegebenen Willenserklärung rückwirkend zu beseitigen (Anfechtung). Folgende Irrtümer sind zu unterscheiden:

    Weicht die Erklärung unbewusst von dem Geschäftswillen ab, so handelt es sich um einen anfechtbaren Irrtum bei der Willensäußerung. Er kommt vor als Inhaltsirrtum (§ 119 Abs. 1 1. Fall BGB), bei dem der Erklärende zwar die Willenserklärung abgibt, die er abgeben will, aber über den Inhalt irrt, der seiner Erklärung durch Auslegung beigelegt wird."
    http://de.wikipedia.org/wiki/Willenserklärung#Subjektiver_Tatbestand

    Wenn das zutrifft, wäre also an dem, der eine Erklärung abgegeben hat die nicht seinen Willen widerspiegelt, die fälschliche Erteilung des Nutzungsrecht anzufechten.

    Was zwar nicht genau paßt aber zeigt in welche Richtung der Weg geht:
    "Die herrschende Meinung vertritt zu diesem Problem die sog. Erklärungstheorie, die sich aus dem Verantwortlichkeitsprinzip ableitet: Danach wird dem Erklärenden sein Verhalten auch bei fehlendem Erklärungsbewusstsein als Willenserklärung zugerechnet, wenn er bei Beachtung der im Rechtsverkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können und müssen, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst wird, sogenannte Erklärungsfahrlässigkeit."

  7. Hallo,

    Dein Anwalt wird dir doch sicher mehr sagen können. Solange du eine etwaige einstweilige Verfügung umschifft haben solltest, ist das doch schon mal prima. Danach stellt sich die Frage, welchen Wert die Bilder hatten/haben und ob und wie lange du das genutzt hast. Und dementsprechend, mit wieviel du dich freikaufen kannst. Das ist ja auch auf der Gegenseite eine Kosten-Nutzen-Rechnung.

    Gruß

    jobo