Eine Haftbarkeit über die gesetzlichen Regelungen hinaus kann nicht rechtswirksam in AGBs vereinbart werden, da diese nicht regelmäßig zu erwarten und somit nach § 305c BGB ist. Eine Schadenersatzpflicht für etwaige Rechtsberatungskosten im Falle eines Verfahrens gegen den Betreiber bleibt davon unberührt.
P.S.: Alle Angaben ohne Gewähr. Wer sicher sein will, konsultiere einen Fachanwalt.
Gruß, LX
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RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.
RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.