Steel: OnlineShop

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Hi!

Wie das so ist, mit der Rechtsberatung: Die bekommst Du nur beim Anwalt und zustaendigen Stellen.

Ich kann hier aber etwas aus meiner Erfahrung plaudern. was man halt so mitbekommt ueber die Jahre. Du moechtest gelegentlich etwas verkaufen. Preisgebundene Ware wies scheint. Nun gut. Du verkaufst also immer wieder mal neue Buecher. Jeden Monat 4 Buecher auf eBay. Wie Sven schon erklaert hat, koennte frueher oder spaeter folgendes passieren: Jemand der die gleiche sparte wie Du bedient wird drauf aufmerksam. Schliesslich graebst Du ihm jeden Monat 4 Kunden  ab. Er muss fuer das Buch den volen Preis verlangen und du vertickerst es fuer die Haelfte - bist ja Privatperson. Das passt ihm natuerlich nicht. Also bezweifelt er letzteres und bemueht einen Anwalt.

Bisher gab es genug Faelle (wohlgemerkt auch beim Verkauf von eigenem, gebrauchtem Zeug) wo entschieden wurde, dass der Anbieter durch seine regelmaessigen Verkaeufe als Gewerbeleistender zu gelten hat.

Wenn Du nun einen Onlineshop einrichtest...

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"Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
      - T. Pratchett