OnlineShop
JulianBaumueller
- recht
0 LX0 Sven Rautenberg0 Steel
Hallo,
ich wollte mal fragen wie dass ist, wenn man Preisgebundene Ware im Internet verkaufen will...
Ich hab mal irgendwo gelesen, dass es unterschiede zwischen privaten verkäufen und geweblichen verkäufen gibt.
Unter privaten verkäufen hab ich rausgelesen,das es sich hierbei um die Menge handelt.
Also dass man nur ein, zwei mal im Monat irgendwas verkauft (wie bei eBay).
Bei gewerblichen verkäufen wird schon mit größeren Mengen gehandelt.
Für diese Art von Online-Shop wird allerdings ein GEWERBESCHEIN benötigt.
Und für sowas muss man geld zahlen, steuern abdrücken und so weiter...
Ich habe vor einen eigenen kleinen Online-Shop auf meiner Seite zu eröffnen.
Hoffe mir können erfahrene Leute weiterhelfen.
Gruß
JulianBaumueller.
Frage das lokale Gewerbeamt, dort hilft man Dir weiter.
Gruß, LX
Moin!
ich wollte mal fragen wie dass ist, wenn man Preisgebundene Ware im Internet verkaufen will...
Ich hab mal irgendwo gelesen, dass es unterschiede zwischen privaten verkäufen und geweblichen verkäufen gibt.
Unter privaten verkäufen hab ich rausgelesen,das es sich hierbei um die Menge handelt.Also dass man nur ein, zwei mal im Monat irgendwas verkauft (wie bei eBay).
Bei gewerblichen verkäufen wird schon mit größeren Mengen gehandelt.
Für diese Art von Online-Shop wird allerdings ein GEWERBESCHEIN benötigt.
Und für sowas muss man geld zahlen, steuern abdrücken und so weiter...Ich habe vor einen eigenen kleinen Online-Shop auf meiner Seite zu eröffnen.
Ein kleiner Online-Shop ist eindeutiges Indiz für eine Gewinnerzielungsabsicht sowie gewerbliches Handeln. Also: Gewerbeschein, Buchhaltung, Steuern. Die verkaufte Menge ist dann absolut nicht mehr entscheidend.
Auch bei eBay wirst du vermutlich im Konfliktfall als gewerblicher Verkäufer eingeschätzt werden, wenn du REGELMÄSSIG ein bis zwei Dinge pro Monat verkaufst. Weil sich das ja auch ansammelt so mit der Zeit. Wobei die endgültige Entscheidung darüber, ob das gewerblich ist, nur von einem Gericht in einem Prozess gefällt werden könnte - also in den Fällen, wo entweder dein Handelspartner oder z.B. das Finanzamt anderer Ansicht ist, als du selbst. Konfliktfall eben.
- Sven Rautenberg
Hi!
Wie das so ist, mit der Rechtsberatung: Die bekommst Du nur beim Anwalt und zustaendigen Stellen.
Ich kann hier aber etwas aus meiner Erfahrung plaudern. was man halt so mitbekommt ueber die Jahre. Du moechtest gelegentlich etwas verkaufen. Preisgebundene Ware wies scheint. Nun gut. Du verkaufst also immer wieder mal neue Buecher. Jeden Monat 4 Buecher auf eBay. Wie Sven schon erklaert hat, koennte frueher oder spaeter folgendes passieren: Jemand der die gleiche sparte wie Du bedient wird drauf aufmerksam. Schliesslich graebst Du ihm jeden Monat 4 Kunden ab. Er muss fuer das Buch den volen Preis verlangen und du vertickerst es fuer die Haelfte - bist ja Privatperson. Das passt ihm natuerlich nicht. Also bezweifelt er letzteres und bemueht einen Anwalt.
Bisher gab es genug Faelle (wohlgemerkt auch beim Verkauf von eigenem, gebrauchtem Zeug) wo entschieden wurde, dass der Anbieter durch seine regelmaessigen Verkaeufe als Gewerbeleistender zu gelten hat.
Wenn Du nun einen Onlineshop einrichtest...