Sven Rautenberg: OnlineShop

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Moin!

ich wollte mal fragen wie dass ist, wenn man Preisgebundene Ware im Internet verkaufen will...

Ich hab mal irgendwo gelesen, dass es unterschiede zwischen privaten verkäufen und geweblichen verkäufen gibt.
Unter privaten verkäufen hab ich rausgelesen,das es sich hierbei um die Menge handelt.

Also dass man nur ein, zwei mal im Monat irgendwas verkauft (wie bei eBay).

Bei gewerblichen verkäufen wird schon mit größeren Mengen gehandelt.
Für diese Art von Online-Shop wird allerdings ein GEWERBESCHEIN benötigt.
Und für sowas muss man geld zahlen, steuern abdrücken und so weiter...

Ich habe vor einen eigenen kleinen Online-Shop auf meiner Seite zu eröffnen.

Ein kleiner Online-Shop ist eindeutiges Indiz für eine Gewinnerzielungsabsicht sowie gewerbliches Handeln. Also: Gewerbeschein, Buchhaltung, Steuern. Die verkaufte Menge ist dann absolut nicht mehr entscheidend.

Auch bei eBay wirst du vermutlich im Konfliktfall als gewerblicher Verkäufer eingeschätzt werden, wenn du REGELMÄSSIG ein bis zwei Dinge pro Monat verkaufst. Weil sich das ja auch ansammelt so mit der Zeit. Wobei die endgültige Entscheidung darüber, ob das gewerblich ist, nur von einem Gericht in einem Prozess gefällt werden könnte - also in den Fällen, wo entweder dein Handelspartner oder z.B. das Finanzamt anderer Ansicht ist, als du selbst. Konfliktfall eben.

- Sven Rautenberg