Længlich: Dummheit...

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Ciao!

Mal angenommen man bekommt von Person A eine email und möchte diese an Person B weiterleiten.
Man schreibt in die weitergeleitete email das die Person A dumm ist etc etc, schickt es aber aus Versehen nicht an Person B sondern an Person A.

Das ganze gibt dann wohl eine Anzeige wegen Beleidigung. Aber wie kann es eigentlich nachgewiesen werden das eine email auch von der Person C geschickt wurde?

»dumm« allein sollte noch keine Beleidigung sein, denke ich, aber je nachdem, was »etc etc« bedeutet, kann das durchaus passieren.

Ich glaube, hieb- und stichfest bewiesen werden kann es wohl nicht. Der Absender kann ja gefälscht sein, oder die Mail wurde unterwegs manipuliert, oder jemand hatte Zugang zu Cs Mailaccount oder oder oder. Auf der anderen Seite ist festzustellen:
1. Der Autor kennt A, B und C.
2. Als die Mail geschrieben wurde, war C am Rechner (oder hat zumindest kein anderslautendes Alibi).
3. Der Autor hat Cs Schreibstil perfekt getroffen, mit allen typischen Anreden, Kommasetzungsfehlern, Ausdrucksweisen usw. usf.

Ich könnte mir vorstellen, daß diese drei Indizien dem Gericht dann doch ausreichen, wenn es Aussage gegen Aussage steht.

Viele Grüße vom Længlich

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