Dummheit...
Adam
- sonstiges
Mal angenommen man bekommt von Person A eine email und möchte diese an Person B weiterleiten.
Man schreibt in die weitergeleitete email das die Person A dumm ist etc etc, schickt es aber aus Versehen nicht an Person B sondern an Person A.
Das ganze gibt dann wohl eine Anzeige wegen Beleidigung. Aber wie kann es eigentlich nachgewiesen werden das eine email auch von der Person C geschickt wurde?
Hallo!
Normalerweise prüft man die Header-Angaben der gesendeten Mail - da steht dann, von welchem Account, von welchem Server, von welchem Programm, etc. Das ist natürlich nur ein starkes Indiz, aber kein Beweis, da 1. der PC von einem Trojaner hätte ferngesteuert werden können und 2. Auch der Header zusammen mit der Mail gefälscht worden sein könnten (wenn nicht gerade ein valider PGP-Key dran hängt).
Schlußendlich sollte sich Person C bei Person A aufrichtig entschuldigen und versuchen, zu verstehen, warum er diesen möglicherweise fälschlich als dumm tituliert hat. Dann muss es vielleicht auch nicht zu der besagten Anzeige kommen - oder diese kann zurückgezogen werden.
Gruß, LX
Schlußendlich sollte sich Person C bei Person A aufrichtig entschuldigen und versuchen, zu verstehen, warum er diesen möglicherweise fälschlich als dumm tituliert hat. Dann muss es vielleicht auch nicht zu der besagten Anzeige kommen - oder diese kann zurückgezogen werden.
So ähnlich ist Person C vorgegangen, allerdings hat Person C eine virtuelle Person D erfunden an die die Mail eigentlich hätte gehen sollen.
Aber in der Tat lieber erst 2 mal nachsehen was man genau macht.
man sollte Beleigungen und so manch andere Dinge generell NIE schriftlich fixieren... auch wenn sie an den richtigen Adressaten gehen sollten.
Hello,
[...] da 1. der PC von einem Trojaner hätte ferngesteuert werden können
Interessante Frage, ob man sich das dann nicht trotzdem zurechnen lassen müsste.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Hi,
Interessante Frage, ob man sich das dann nicht trotzdem zurechnen lassen müsste.
Zumindest strafrechtlich wohl eher nicht...auch zivilrechtlich wäre es schon gemein, könnte ich mir aber vorstellen.
Gruß
Alex
Hallo,
Man schreibt in die weitergeleitete email das die Person A dumm ist etc etc, schickt es aber aus Versehen nicht an Person B sondern an Person A.
das ist dann wirklich Dummheit. ;-)
Das ganze gibt dann wohl eine Anzeige wegen Beleidigung.
Möglich - aber wenn du anhand von Indizien belegen kannst, dass die Aussage stimmt ... ;-)
Aber wie kann es eigentlich nachgewiesen werden das eine email auch von der Person C geschickt wurde?
Für den Mailempfänger ist das gar nicht nachweisbar. Er kann sich zwar die Header der Nachricht ansehen und versuchen, aus den Received-Zeilen eine schlüssige Kette zu bilden; meistens werden die Angaben wohl stimmen. Aber man weiß nicht, ob die weiterleitenden Mailserver an der Strecke da auch wirklich die Wahrheit eingetragen haben. Das kann nur der Betreiber der jeweiligen Server anhand von Protokolldateien, wenn er von Kripo und/oder Staatsanwaltschaft dazu aufgefordert wird. Da aber die Vorratsdatenspeicherung gerade wieder vom Tisch ist, führt er vielleicht gar keine derartigen Protokolle.
Daher ist mein Standpunkt, dass es nicht möglich ist, den Absender einer Mailnachricht zweifelsfrei festzustellen. Nicht den Host, und erst recht nicht die Person.
So long,
Martin
Ciao!
Mal angenommen man bekommt von Person A eine email und möchte diese an Person B weiterleiten.
Man schreibt in die weitergeleitete email das die Person A dumm ist etc etc, schickt es aber aus Versehen nicht an Person B sondern an Person A.Das ganze gibt dann wohl eine Anzeige wegen Beleidigung. Aber wie kann es eigentlich nachgewiesen werden das eine email auch von der Person C geschickt wurde?
»dumm« allein sollte noch keine Beleidigung sein, denke ich, aber je nachdem, was »etc etc« bedeutet, kann das durchaus passieren.
Ich glaube, hieb- und stichfest bewiesen werden kann es wohl nicht. Der Absender kann ja gefälscht sein, oder die Mail wurde unterwegs manipuliert, oder jemand hatte Zugang zu Cs Mailaccount oder oder oder. Auf der anderen Seite ist festzustellen:
1. Der Autor kennt A, B und C.
2. Als die Mail geschrieben wurde, war C am Rechner (oder hat zumindest kein anderslautendes Alibi).
3. Der Autor hat Cs Schreibstil perfekt getroffen, mit allen typischen Anreden, Kommasetzungsfehlern, Ausdrucksweisen usw. usf.
Ich könnte mir vorstellen, daß diese drei Indizien dem Gericht dann doch ausreichen, wenn es Aussage gegen Aussage steht.
Viele Grüße vom Længlich
- Der Autor hat Cs Schreibstil perfekt getroffen, mit allen typischen Anreden, Kommasetzungsfehlern, Ausdrucksweisen usw. usf.
Ich könnte mir vorstellen, daß diese drei Indizien dem Gericht dann doch ausreichen, wenn es Aussage gegen Aussage steht.
Viele Grüße vom Længlich
Hallo Længlich,
dann sind Halblegasteniker benachteiligt das verstößt gegen das Gesetzt :)
Mal kurz ein wenig Spaß zwischendurch aber dann sollte Person C Geld zurücklegen für Person A.
P.S. selfhtml Dein Forum für alle Lebenslagen :)
Mal angenommen man bekommt von Person A eine email und möchte diese an Person B weiterleiten.
Man schreibt in die weitergeleitete email das die Person A dumm ist etc etc, schickt es aber aus Versehen nicht an Person B sondern an Person A.Das ganze gibt dann wohl eine Anzeige wegen Beleidigung. Aber wie kann es eigentlich nachgewiesen werden das eine email auch von der Person C geschickt wurde?
Tja, kann es nachgewiesen, dann ist A nicht dumm(unwissend) und C hat unrecht.
Kann es nicht nachgewiesen werden, dann ist A dumm(undiwssend) und C hat recht.
Wenn sich Adam aber eher auf Cain statt Abel reimt, so ist auch Adam unwissend, und die Beurteilung C's beruht auf Zufall (Unwissenheit).
Die wirklich wichtige Frage ist nun, wie erfährt B das Ergebnis dieses Tests?
mfg Beat
Wenn sich Adam aber eher auf Cain statt Abel reimt, so ist auch Adam unwissend, und die Beurteilung C's beruht auf Zufall (Unwissenheit).
Selfhtml goes philosophisch.
Na wenigstens haben die Selfhtml User Ihren Humor nicht verloren :)