Abrechnungzeitraum Call-by-call max. 3 Monate?
Schorsch
- recht
Hi,
als ich noch bei der Telekom war, habe ich call-by-call genutzt.
Firma Intelicom Networks war zunächst günstig, hat dann aber kräftig erhöht. Um die Preiserhöhung zu verschleiern, wurde sehr spät abgerechnet.
Telefonate vom Dezember 2007 (17.12.) bis Januar 2008 (29.01.) wurden mit der Telekom- Rechnung vom April 2008 (21.04.) berechnet, also mehr als vier Monate später.
Ist eine Abrechnung nach dieser Zeit eigentlich noch gültig? Habe irgendwo gelesen, dass spätestens nach drei Monaten abzurechnen ist, finde das aber nicht wieder.
Die Sache ist jetzt mit einem Bagatellbetrag im gerichtlichen Mahnverfahren, ein Anwaltshonorar lohnt nicht.
Weiß jemand, wo diese Dreimonatsfrist nachzulesen ist?
Danke schon mal im Voraus,
Schorsch
Moin!
Die Sache ist jetzt mit einem Bagatellbetrag im gerichtlichen Mahnverfahren, ein Anwaltshonorar lohnt nicht.
Gut, dann zahl einfach und die Sache ist erledigt.
Weiß jemand, wo diese Dreimonatsfrist nachzulesen ist?
Oder engagiere jemanden, der dir das recherchiert. Online-Fragebörsen für anwaltlichen Rat gibts auch.
- Sven Rautenberg
"Das Rechnungsdatum und das Datum der in Anspruch genommenen Leistungen ist wichtig. Grund: Telekommunikationsrechnungen müssen innerhalb von drei Monaten gestellt sein. Oder anders ausgedrückt: Die in Rechnung gestellten Leistungen dürfen nicht länger als drei Monate zurück liegen.
Aus gutem Grund: TK-Gesellschaften haben manchmal technische Probleme, gewisse Leistungen abzurechnen. Vor allem bei Call-by-Call-Gesprächen und bei Mehrwertdienst-Nummern. Sie wurden daher verpflichtet, diese 3-Monats-Frist einzuhalten. Außerdem musst du die Chance haben, die Rechnung zu prüfen. - Und bei sehr weit zurück liegenden Telefonleistungen ist das kaum möglich."
Hier die Quelle
Besser wär's natürlich, das Gesetz oder die Verordnung zu finden.