"Das Rechnungsdatum und das Datum der in Anspruch genommenen Leistungen ist wichtig. Grund: Telekommunikationsrechnungen müssen innerhalb von drei Monaten gestellt sein. Oder anders ausgedrückt: Die in Rechnung gestellten Leistungen dürfen nicht länger als drei Monate zurück liegen.
Aus gutem Grund: TK-Gesellschaften haben manchmal technische Probleme, gewisse Leistungen abzurechnen. Vor allem bei Call-by-Call-Gesprächen und bei Mehrwertdienst-Nummern. Sie wurden daher verpflichtet, diese 3-Monats-Frist einzuhalten. Außerdem musst du die Chance haben, die Rechnung zu prüfen. - Und bei sehr weit zurück liegenden Telefonleistungen ist das kaum möglich."
Hier die Quelle
Besser wär's natürlich, das Gesetz oder die Verordnung zu finden.