Moin!
Der Arbeitgeber Deiner festen Stelle ist damit einverstanden?
Muss er Bescheid wissen?
Bescheid wissen muss er in jedem Fall.
Bei Tätigkeiten, die sehr denen ähneln, die du im Hauptjob ebenfalls ausführst, bzw. in derselben Branche stattfinden, hat er das Recht, dir die Nebentätigkeit grundsätzlich zu untersagen.
Ansonsten hat er diese Möglichkeit auch dann, wenn deine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung unter deiner Nebentätigkeit leidet, bzw. dies zu erwarten sein könnte.
Sprich: Wenn du Montag bis Freitag deinen Hauptjob als Sachbearbeiter hast, kann er dir nicht verbieten, am Samstag im Supermarkt Regale aufzufüllen oder Sonntags Zeitungen auszufahren. Aber er kann dir verbieten, am selben Tag nach Feierabend noch einen zeitlich umfassenden Zweitjob auszuführen, weil du dich ja in dieser Zeit erholen sollst.
- Sven Rautenberg