dedlfix: abfrage der AGB checkbox

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Hi!

[...] die Firma Ashton Tate beim Start von dBase und Framework ab der Version 2 den Anwender mit dem Betätigen der Return-Taste quasi genötigt hat, allen möglichen und unmöglichen Bedingungen für den Gebrauch der Software zuzustimmen.

Das ist wie Tom schon andeutete ein anderer Fall. Nach meinem angelesenen Wissensstand ist es so, dass da ein Dritter, nämlich der Softwarehersteller, versucht, weitere Bedingungen einzufügen, die beim Kaufvertrag, der zwischen dem Anwender und dem Händler geschlossen wurde, kein Bestandteil waren. Erst recht nicht, wenn sie aufgrund einer verschlossenen Packung nicht sichtbar waren. Sie werden in Deutschlang auch nicht nachträglich gültig, weil allein durch den Kauf und die Nutzung der Software keine vertragliche Beziehung zwischen dem Softwarehersteller und dem Anwender entsteht.

Bei den AGB eines Händlers ist es so, dass diese als Vertragsbestandteil des direkten Vertrages zwischen dem Kunden und dem Händler wirksam werden sollen. Und die müssen dann (zumindest im Streitfall) nachweisbar bekannt gewesen sein.

Lo!