Tom: Abschreibung von Computerteilen

Beitrag lesen

Hello,

Die Einzelteile müssen, soweit Du sie selber kaufst, erst einmal als Warenbestand geführt werden.

Damit komme ich gut klar. Über wie viele Jahre kann ich denn den "Warenbestand" abschreiben?

Erst einmal gar nicht, denn er stellt ja einen Gegenwert dar.

Der Bestand darf/muss aber mit jeder Inventur neu bewertet werden. Es könnte ja sein, dass teile darunter sind, die aus irgendeinem Grund erheblich an Wert gewinnen. Damit wäre das Vermögen des Unternehmers gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Die Differenz muss als (Spekualtions-)Gewinn versteuert werden. Meistens sit es aber bei Computerteilen anders herum. Sie verleiren durch die Bewertung erheblich an Wert. Diese Differenz darf/sollte dann per Sonderabschreibung als Verlust geltend gemacht werden!

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

--
 ☻_
/▌
/ \ Nur selber lernen macht schlau
http://bergpost.annerschbarrich.de