johny7: Freie Musik

Moin allerseits,

wie kann ich meine Noten unter eine GPL oder OAL stellen? Genauer gesagt will ich meine Noten unter eine "halbfreie" Lizenz stellen. D.h., jedermann darf sie in der gegebenen Form reproduzieren, vervielfältigen, aufführen, aber niemand darf sie ohne meine ausdrückliche Zustimmung ändern.
Ich will die Noten nicht in einem Heft veröffentlichen. D.h. ein kurzer Lizenztext auf dem Umschlag ist nicht gegeben.
Ist die Verwendung von entsprechenden Symbolen (z.B. Copyleft) rechtlich gesehen ausreichend? Oder soll ich einfach unter jedes Notenblatt schreiben:
"Vervielfältigung erwünscht. Änderungen verboten!"?

Kann mir jemand praktische Hilfestellung bieten? Wo kann ich übrigens herausfinden, ob jemand die Rechte eines christlichen, uralten Liedtextes besitzt?

Grüße, JN

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http://www.johny7.de
  1. Hi there,

    Kann mir jemand praktische Hilfestellung bieten?

    Das Problem ist, es gibt mittlerweile soviele verschiedene Lizenzen dieser Art, daß es da sehr schwer sein dürfte, die richtige (soferne die existiert) zu finden. Im Prinzp müsste es aber reichen, wenn Du Dein Ansinnen einfach zur Kenntnis bringst. Ausserdem müsstest Du imho festlegen, was genau mit veränderten Noten nicht gemacht werden darf. (Schliesslich wirst Du mich schwer daran hindern können, im stillen Kämmerlein mit Deinen Noten zu machen was ich will.)

    Wo kann ich übrigens herausfinden, ob jemand die Rechte eines christlichen, uralten Liedtextes besitzt?

    Was immer Du unter uralt verstehst, aber alles was älter ist als 50 Jahre unterliegt nicht mehr dem Urheberrecht. (Deswegen will die Musikmafia das Gesetz ja ändern, weil in Europa in Kürze der ganze musikalische Gestank aus den sechziger Jahren gemeinfrei zu werden droht. In den USA gelten imho bereits 90 Jahre). Das musst Du aber eventuell bei Bearbeitung des Werkes in jüngerer Zeit achtgeben. Ebenso wie jemand an der Aufführung resp. Interpretation des Werkes Rechte haben kann. Aber am Werk selbst - wie gesagt, wenn's wirklich uralt ist, kannst Du damit machen was Du willst. Auch aus der 5.Symphonie von Beethoven eine Technonummer... (an der dann Du wiederum Rechte besitzt...;)

    1. (Schliesslich wirst Du mich schwer daran hindern können, im stillen Kämmerlein mit Deinen Noten zu machen was ich will.)

      Und wenns dann mal etwas mehr geändert ist, fällt der Beweis sowieso schwer.

  2. Ich würde hier einfach zu den CreativeCommons greifen, die sind nicht nur leicht zu handhaben, sondern auch noch recht bekannt.
    Dort kannst du bestimmen, dass dein Werk nicht verändert werden darf wohl aber weitergereicht.
    In digitalen Formaten hast du fast nie ein Problem die Lizenz mitzuliefern, in Bild-Dateien schreibt man sie komplett in die META-Daten und auf das Bild selber nur das Logo. In PDFs oder anderen Dokumenten bappst du den Lizenztext einfach ans Ende (dann kann man ihn beim Ausdrucken weg lassen).
    Wenn du deine Noten als MIDI verteilst weiß ich nicht genau. MIDI beherrscht glaube ich auch sowas wie Meta-Tags, allerdings nicht beliebig groß (?) aber ggf. kennt MIDI auch eine Kommentar-Notation, müsst man sich mal informieren.

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    1. Hello,

      Ich würde hier einfach zu den CreativeCommons greifen, die sind nicht nur leicht zu handhaben, sondern auch noch recht bekannt.

      Wie ist das denn überhaupt bei solchen Lizenzmodellen, wenn z.B. die Noten schon 100.000-fach verteilt sind und sich dann herausstellt, dass Passagen des Stückes aus einem anderen "geklaut" sind, was ja auch leicht unwillentlich geschehen könnte?

      Wer haftet da wofür, der der Beklaute sich meldet und Alarm macht?

      Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

      Tom vom Berg

      --
       ☻_
      /▌
      / \ Nur selber lernen macht schlau
      http://bergpost.annerschbarrich.de
      1. Wie ist das denn überhaupt bei solchen Lizenzmodellen, wenn z.B. die Noten schon 100.000-fach verteilt sind und sich dann herausstellt, dass Passagen des Stückes aus einem anderen "geklaut" sind, was ja auch leicht unwillentlich geschehen könnte?

        Wer haftet da wofür, der der Beklaute sich meldet und Alarm macht?

        Die, die die Lizenz nutzen haften gegenüber dem Verletzten und der, der die Lizenz verteilt hat haftet gegenüber dem Verletzten und ggf. gegenüber den Nutzern der Lizenz falls den ein Schaden entsteht.

  3. Hallo!

    Das Urheberrecht bietet Dir die Möglichkeiten, die Nutzungen Deiner Werke nach Belieben einzuschränken. Wenn Du einen Hinweis auf die Lizenz geben willst, solltest Du diese sicherheitshalber noch zusammengefaßt ("Vervielfältigung erwünscht; Änderungen untersagt.") dazu schreiben.

    Ich persönlich stelle meine Noten unter CC SA-AT-NC Lizenz (Share Alike, Attribution required, Noncommercial Use only). Das hat den Vorteil, dass der gemeinnützige Creative-Commons-Verein meine Rechte im Falle von Lizenzstreitigkeiten vertritt. Dementsprechend würde ich dazu raten, eine Lizenz zu suchen, deren Urheber ähnliche Dienste anbietet.

    Zu der zweiten Frage: Nach 30 Jahren läuft das Urheberrecht auf Musikstücke ab. Es gibt jedoch eine Sonderregelung, nach der man dieses Recht verlängern kann (welches tatsächlich auf die Einflussnahme von Apple Records, dem Label der Beatles, zurückzuführen ist). Je nachdem, wie "uralt" der Liedtext ist, dürfte das Urheberschutzrecht bereits abgelaufen und das Werk von seinem Urheber "verwaist" sein.

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
    RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
    1. Zu der zweiten Frage: Nach 30 Jahren läuft das Urheberrecht auf Musikstücke ab.

      Wo? In Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

      1. Wo? In Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

        Erst nach der erweiterten Regelung, die meines Wissens immer noch beantragt werden muss.

        Gruß, LX

        --
        RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
        RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
        1. Wo? In Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

          Erst nach der erweiterten Regelung, die meines Wissens immer noch beantragt werden muss.

          Von so was habe ich noch nie gehört, weder von 30 Jahren noch von Möglichkeiten der Verlängerung.

          § 64 ist dagegen eindeutig.
          "Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers."

          Regelungen für Ausübende Künstler u.ä., wo es auch andere Schutzdauern gibt (bei denen auch nichts beantragt werden muß), kommen hier ja nicht in Frage.

  4. Hi johny7,

    Kann mir jemand praktische Hilfestellung bieten? Wo kann ich übrigens herausfinden, ob jemand die Rechte eines christlichen, uralten Liedtextes besitzt?

    Ich habe immer angenommen das bei Kirchenliedern die Schutzrechte schon lange abgelaufen sind. Jedoch habe ich mal gehört das die Kirchen kleine Passagen abändern so das die Lieder wieder unter das Urheberrecht fallen. Das erklärt wohl auch warum es möglich ist CDs mit Noten von Kirchenliedern inkl. einer schlechten Software zu gigantischen Preisen zu verkaufen.

    MfG
    Otto

    1. Hi there,

      Ich habe immer angenommen das bei Kirchenliedern die Schutzrechte schon lange abgelaufen sind. Jedoch habe ich mal gehört das die Kirchen kleine Passagen abändern so das die Lieder wieder unter das Urheberrecht fallen.

      Das bedeutet aber nicht, daß Du die urspgl. Version nicht verwenden kannst.

      Das erklärt wohl auch warum es möglich ist CDs mit Noten von Kirchenliedern inkl. einer schlechten Software zu gigantischen Preisen zu verkaufen.

      Tut es eigentlich nicht. Denn verkaufen kann man es ja, auch wenn es nicht urheberrechtlich geschützt ist.
      Klar aber ist, sobald man etwas ändert, hält man Rechte an der geänderten Version. Das bedeutet aber NICHT, daß die nicht geänderte Version nicht mehr gemeinfrei wäre. Stell Dir vor, ich ändere eine Note in allen Mozartwerken und halte plötzlich die Urheberrechte an allem, was Mozart geschrieben hat...;)

      1. Hi Klawischnigg,

        Hi there,

        Ich habe immer angenommen das bei Kirchenliedern die Schutzrechte schon lange abgelaufen sind. Jedoch habe ich mal gehört das die Kirchen kleine Passagen abändern so das die Lieder wieder unter das Urheberrecht fallen.

        Das bedeutet aber nicht, daß Du die urspgl. Version nicht verwenden kannst.

        Habe ich ja auch nie Behauptet. Ich wollte viel mehr den OP darauf hinweise das er acht geben soll bevor er einfach Noten aus einem Liederbuch der Kirch kopiert. Mir war es bis vor kurzen nicht klar das ursprüngliche Kirchenlieder abgeändert werden nur damit man wieder vom Urheberrecht Gebrauch mach kann.

        Das erklärt wohl auch warum es möglich ist CDs mit Noten von Kirchenliedern inkl. einer schlechten Software zu gigantischen Preisen zu verkaufen.

        Tut es eigentlich nicht. Denn verkaufen kann man es ja, auch wenn es nicht urheberrechtlich geschützt ist.

        Dann sinkt die Anzahl Potenzieller Kunden ;-) Sicherlich gibt es Bereiche in denen man schon die aktuelle Version des Liedes braucht, so wie es gerade in der Kirche gesungen wird. Ich weiß nicht was der OP damit vorhat.

        MfG
        Otto

        1. Hi there,

          Tut es eigentlich nicht. Denn verkaufen kann man es ja, auch wenn es nicht urheberrechtlich geschützt ist.

          Dann sinkt die Anzahl Potenzieller Kunden ;-)

          Ja, aber es fallen halt nur die aus, die sich rechtlich soweit auskennen und die vor allem eine andere, eben nicht zu bezahlende Quelle haben. Das dürften imho gar nicht so viele sein, also rechnet sich das Geschäft sicher auch mit nicht mehr urheberrechtlichem Material. Die Produktion ihrerseits sowie auf jedem Fall die Software sind dann natürlich wieder entsprechend geschützt...

  5. D.h., jedermann darf sie in der gegebenen Form reproduzieren, vervielfältigen, aufführen, aber niemand darf sie ohne meine ausdrückliche Zustimmung ändern.

    Oder soll ich einfach unter jedes Notenblatt schreiben:
    "Vervielfältigung erwünscht. Änderungen verboten!"?

    Das hört sich zweckmäßig an.

    Kann mir jemand praktische Hilfestellung bieten?

    Einfach klar in normaler Sprache formulieren und dabei entweder alle bekannten Nutzungsarten erlauben oder sie aufzählen, bzw. wieder einschränken.

    Man kann sich dabei an den Nutzungsrechten im UrHG (§ 31 ff) orientieren.
    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

    Deine Formulierung würde z.B. bedeuteten, daß jegliches* Kopieren und Aufführen erlaubt ist. Ob das Senden (Fernsehen, Radio) und Öffentlich Zugänglichmachen (Internet) erlaubt ist, wäre aber nicht eindeutig, man könnte es nur vermuten.

    * Außer das Kopieren zum Zwecke der Bearbeitung.