LX: Freie Musik

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Hallo!

Das Urheberrecht bietet Dir die Möglichkeiten, die Nutzungen Deiner Werke nach Belieben einzuschränken. Wenn Du einen Hinweis auf die Lizenz geben willst, solltest Du diese sicherheitshalber noch zusammengefaßt ("Vervielfältigung erwünscht; Änderungen untersagt.") dazu schreiben.

Ich persönlich stelle meine Noten unter CC SA-AT-NC Lizenz (Share Alike, Attribution required, Noncommercial Use only). Das hat den Vorteil, dass der gemeinnützige Creative-Commons-Verein meine Rechte im Falle von Lizenzstreitigkeiten vertritt. Dementsprechend würde ich dazu raten, eine Lizenz zu suchen, deren Urheber ähnliche Dienste anbietet.

Zu der zweiten Frage: Nach 30 Jahren läuft das Urheberrecht auf Musikstücke ab. Es gibt jedoch eine Sonderregelung, nach der man dieses Recht verlängern kann (welches tatsächlich auf die Einflussnahme von Apple Records, dem Label der Beatles, zurückzuführen ist). Je nachdem, wie "uralt" der Liedtext ist, dürfte das Urheberschutzrecht bereits abgelaufen und das Werk von seinem Urheber "verwaist" sein.

Gruß, LX

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RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a