Alexander, W.: Verkauf von Betaversionen

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Hallo,

soweit mir bekannt wird beim Verkauf ein Vertrag gültig, laut dem dem Käufer keine Schaden durch das Produkt entstehen dürfen. In einer Betaversion kann man das noch nicht gewährleisten.

Darf man Betaversion mit einem Vermerk bsp. "Dies ist eine Betaversion des Produkts. Für Betaversionen wird keine Haftung oder Gewähleistung übernommen" verkaufen? Bzw. ist es gesetzkompatibel ein Betaversion-Softwareprodukt (inkl. spätere Updates auf Stabile Versionen) zu verkaufen?

Gruß Alexander

P.S. Vollkommen Fehlerfreie Programme gibt es wohl kaum -> in dem Sinne.