soweit mir bekannt wird beim Verkauf ein Vertrag gültig, laut dem dem Käufer keine Schaden durch das Produkt entstehen dürfen. In einer Betaversion kann man das noch nicht gewährleisten.
ja, ja.
Darf man Betaversion mit einem Vermerk bsp. "Dies ist eine Betaversion des Produkts. Für Betaversionen wird keine Haftung oder Gewähleistung übernommen" verkaufen? Bzw. ist es gesetzkompatibel ein Betaversion-Softwareprodukt (inkl. spätere Updates auf Stabile Versionen) zu verkaufen?
man verkauft keine betas, nur alphas. Entweder das produkt ist verkaufsreif, dann mit allen rechtlichen konsequenzenm, ansonsten eben nicht. die gesetzliche gewährleistung kanns man nicht ausschließen. Bei verbrauchern siehts schon wieder ein bißchen anders aus...
Ottos Mops <kotzt/>