Hallo,
In der Fragestellung ging es, meiner Meinung nach aber um verschiedene Einsatzgebiete und Unterscheidungsmerkmale eines Unternehmensnamens. Aus diesem Grund wollte ich den Unterschied zwischen der Gesellschaftsform und dem Teil davor (?) als Bestandteile der Firma (hatte ich leider nicht explizit angegeben) darstellen. Bitte erkläre mir doch einmal welche Bezeichnung Du für den Teil der Firma verwendest der sich vor dem enthaltenen Rechtsformzusatz befindet.
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Genau, so wäre es richtig ;) Aber du hattest ja geschrieben, dass man zwischen der Firma "Bla" und der Rechtsform "UG (haftungsbeschränkt)" unterscheiden muss. Aber es wäre eben die Firma "Bla UG (haftungsbeschränkt)"...
Wenn ich jemandem erklären möchte, dass er nicht die Bezeichnung
"Bogaga Ugaga UG (haftungsbeschränkt) Supportforum"
verwenden muss, sondern
"Bogaga Ugaga Supportforum"
ausreichend ist, wenn er beispielsweise eine Grußformel wie
"MfG Ihr Bogaga Ugaga Supportforum"
einsetzt, muss ich ihm doch irgendwie klarmachen, dass er den Teil der Firma vor der Unternehmensform (?) alleinstehend verwenden kann.
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Ich würde einfach sagen, dass man in solchen Situationen nicht mit der Firma auftreten muss. Aus diesem Grund kann man dann auch die Firma hernehmen aber z.B. den Rechtsformzusatz weglassen. Das würde ich dann als Geschäftsbezeichnung betiteln - dabei kann man nicht nur Bestandteile der Firma verwenden sondern alles mögliche. (Obwohl man bei einer Geschäftsbrief-E-Mail natürlich schon noch unten eine Signatur mit der richtigen Firma haben sollte, aber das ist ja schon geklärt glaube ich.)
Eine falsche Aussage meinerseits kann ich nicht erkennen, abgesehen davon, dass es die Bezeichnung Firmenname so tatsächlich nicht gibt. Die Frage ist doch wohl, ob der Forist hier eine verbindliche Rechtsberatung erwartet oder schnelle Hilfe bzw. eine Antwort die sich nicht im Rahmen von Gesetzestexten bewegt, letzteres findet er nämlich selber im Internet.
Trotz allem hast Du mit Deinem Hinweis auf Detailgenauigkeit Recht, ich werde an mir arbeiten.
Stimmt, es war nicht weltbewegend falsch, eben nur etwas ungenau. Natürlich sollte man sich generell nicht auf Aussagen in Foren verlassen, wenn es um solche Themen geht. Aber trotzen ist es schön wenn solche eindeutig formulierten Aussagen rechtlich 100% zutreffen. Wenn man sich da nicht sicher ist, sollte man meiner Meinung nach dazuschreiben, dass das nur eine persönliche Meinung ist oder sowas ähnliches...
Bei anderen sieht man sowas natürlich immer eher als wenn man es selbst macht - aber wenn jeder jeden korrigiert dann klappt es am Ende doch :)
Gruß
Alex