Hallo liebes Forum.
Nun bin ich auch in die "Falle" getappt. Ich habe mir ein Bildchen über die Bildersuche von Google gesucht und dieses dann bei meiner privaten Auktion bei ebay benutzt.
Nun wurde ich, natürlich zu Recht, abgemahnt. Die Auktion wurde von ebay sofort beendet. Der Rechteinhaber hat mir gestern ein Einschreiben zukommen lassen das ich allerdings noch nicht von der Post abholen konnte.
Nachdem ich den Namen des Rechteinhabers gegoogelt habe, fand ich leicht heraus, dass er immer wieder Abmahngebühren/Schadensersatz in Höhe von mehreren hundert Euro verlangt.
Natürlich war es falsch, dass ich das Foto genommen habe. Natürlich soll der Rechteinhaber eine Entschädigung bekommen. Aber wieviel ist gerechtfertigt für eine 7-Tage Auktion mit einem Bild?
Danke für Eure Hinweise,
Klaus P.