Eine "Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung" ist eine Anzeige wegen Betrugsverdachts. Anders wird die strafrechtlich gar nicht entgegen genommen. Sonst wäre es nämlich nur Zivilrecht.
Du müßtest nur mal den § 263 StGB lesen um zu der Erkenntnis zu kommen, daß eine Urheberrechtsverletzung nur schwer vorstellbar Betrug sein kann.
... wie wiederholte Urheberrechtsverletzung regelmäßig zu erfolgreichen Anzeigen wegen Betruges geführt haben.
Selbst wenn man das so ließt, als ob Urheberrechtsverletzungen als Betrug geahndet wurden und wenn das stimmt, untermauert das die Aussage, ein Urheberrechtsverletzung wird als Anzeige nur als Betrugsverdacht entgegengenommen, nicht.
Hast Du den § nun mal gelesen? Offenbar nicht. Bei einer Urheberechtsverletzung wird der Täter regelmäßig keinen Kontakt zum Urheber haben (bis der Urheber das merkt und dagegen vorgeht) oder der Urheber irgend etwas vom Täter wahrnehmen. Der Täter muß aber durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen beim Urheber einen Irrtum erregen oder unterhalten, damit es Betrug sein kann. Schon damit ist für die meisten Urheberrechtsverletzungen Betrug ausgeschlossen.
Wenn jemand vom Urheber ein Nutzungsrecht erwirbt ohne je vorzuhaben dafür zu bezahlen, dann wäre es Betrug aber keine Urheberrechtsverletzung.
Ich habe ihm zwar selber leider auch einigen Kummer zu verdanken, aber wenn GvG noch leben würde, könnte er Dir das genau auseinandersetzen, wie wiederholte Urheberrechtsverletzung regelmäßig zu erfolgreichen Anzeigen wegen Betruges geführt haben.
Möglich, wobei auch dann nicht gesagt wäre, daß nicht Betrug als Betrug und Urheberrechtsverletzung als Urheberrechtsverletzung geahndet wurde. Davon abgesehen hatte ich vor Jahren einige Diskussionen mit ihm und habe andere Diskussionen verfolgt. Ich hatte den Eindruck, er hatte nicht viel Ahnung von Urheberrecht, er hat mir sogar explizit fachliche Fragen gestellt (deren Antworten er dann eventuell verifiziert hat).
Vielleicht googelst Du mal selber?
Ich habe mich bemüht aber nichts passendes gefunden. Vielleicht unterlegst Du deine Behauptungen mal mit Links oder wenigstens mit Suchbegriffen die zu themenbezogenen Suchtreffern führen? Daß Gravenreuth mit Urheberrechtsverletzungen zu tun hat und wegen Betrugs verurteilt wurde füllt nämlich viele Seiten.