Klaus: mein Bilderklau bei ebay

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mein Bilderklau bei ebay

Klaus
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    Klaus mit Rechnung
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Hallo liebes Forum.
Nun bin ich auch in die "Falle" getappt. Ich habe mir ein Bildchen über die Bildersuche von Google gesucht und dieses dann bei meiner privaten Auktion bei ebay benutzt.
Nun wurde ich, natürlich zu Recht, abgemahnt. Die Auktion wurde von ebay sofort beendet. Der Rechteinhaber hat mir gestern ein Einschreiben zukommen lassen das ich allerdings noch nicht von der Post abholen konnte.

Nachdem ich den Namen des Rechteinhabers gegoogelt habe, fand ich leicht heraus, dass er immer wieder Abmahngebühren/Schadensersatz in Höhe von mehreren hundert Euro verlangt.
Natürlich war es falsch, dass ich das Foto genommen habe. Natürlich soll der Rechteinhaber eine Entschädigung bekommen. Aber wieviel ist gerechtfertigt für eine 7-Tage Auktion mit einem Bild?

Danke für Eure Hinweise,
Klaus P.

  1. Nachtrag:
    wieso darf google das Bild in der Bildersuche darstellen? Hat google den Rechteinhaber gefragt oder mit ihm gar einen Vertrag abgeschlossen? Das alleinige zitieren der Quelle reicht nicht aus ohne das Einverständnis des Rechteinhabers.

    Klaus P.

    1. Moin!

      Ich denke, ein paar hundert Euro sind im Rahmen des Normalen. Es geht dabei ja nicht primär darum, daß Du eine Strafe, sondern die entstandenen Anwaltsgebühren zahlst. Sofern er nicht Massenabmahnt, sollte also alles 'OK' sein.

      Nachtrag:
      wieso darf google das Bild in der Bildersuche darstellen? Hat google den Rechteinhaber gefragt oder mit ihm gar einen Vertrag abgeschlossen? Das alleinige zitieren der Quelle reicht nicht aus ohne das Einverständnis des Rechteinhabers.

      Warum darf Google Texte einer Homepage in den Suchergebnissen veröffentlichen? Solange darüber Leute auf die Seite kommen, sind die meisten Inhaber dieser Bilder wohl einverstanden.

      Ich bin aber ja kein Rechtsanwalt. Frag also einen solchen, falls Du es genauer wissen willst.

      --
      Vergesst Chuck Norris.
      Sponge Bob kann unter Wasser grillen!
      1. Sofern er nicht Massenabmahnt, sollte also alles 'OK' sein.

        Also nach googlen des Namens habe ich in den ersten drei Links (Foren und Blogs) mindestens 50 Abgemahnte von ihm "kennengelernt".

        1. Moin!

          Sofern er nicht Massenabmahnt, sollte also alles 'OK' sein.
          Also nach googlen des Namens habe ich in den ersten drei Links (Foren und Blogs) mindestens 50 Abgemahnte von ihm "kennengelernt".

          Das ist ja aber irrelevant.

          Der Punkt ist: Man verwendet keine Werke (Bilder, Texte, Filme, etc) fremder Autoren, ohne deren Einverständnis zu haben.

          Wenn man diese einfache Regel beachtet, kann man auch vermeintlichen Abmahnfallenstellern nicht auf den Leim gehen, die ihre Bilder durch Suchmaschinenoptimierung bei der Bildersuche ganz vorne auftauchen lassen, und die auch noch optisch sehr attraktiv aussehen, deren illegale Verwendung aber vermutlich maschinell geprüft und dann folgerichtig geahndet wird.

          So hast du jetzt den Schaden und wirst zahlen müssen, wirst aber hoffentlich auch draus lernen.

          - Sven Rautenberg

      2. Es geht dabei ja nicht primär darum, daß Du eine Strafe, sondern die entstandenen Anwaltsgebühren zahlst.

        Habe den Brief ja wie beschrieben noch nicht abholen können. Allerdings schreiben die Leute in den Foren über den Abmahner, dass er oft ohne Anwalt abmahnt. Sind dann mehrere hundert Euro gerechtfertigt?

        1. Hello,

          Habe den Brief ja wie beschrieben noch nicht abholen können. Allerdings schreiben die Leute in den Foren über den Abmahner, dass er oft ohne Anwalt abmahnt. Sind dann mehrere hundert Euro gerechtfertigt?

          Nein, Abmahngebühren nicht, da dies in eigem Interesse geschieht. Aber Linzenzgebühren in doppelter Höhe sind durchaus üblich. Als kleinste Liznenzgebühr wird dann meistens eine "Monatsgebühr" angenommen, die i.d.R. höher ist, als eine 1/12 Jahresgebühr. 250 Euro für eine doppelte Gebühr zuzüglich Kosten wäre also, wenn Dein gezogener Nutzen daraus eher klein war, kaum anfechtbar.

          Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

          Tom vom Berg

          --
           ☻_
          /▌
          / \ Nur selber lernen macht schlau
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    2. Hi,

      wieso darf google das Bild in der Bildersuche darstellen?

      Weil der Rechteinhaber nichts dagegen hat, daß google das Bild verwendet.
      Er kann die Rechte individuell vergeben.

      cu,
      Andreas

      --
      Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
      O o ostern ...
      Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.
      1. Hallo,

        Weil der Rechteinhaber nichts dagegen hat, daß google das Bild verwendet.
        Er kann die Rechte individuell vergeben.

        Ich habe darüber schon gelesen und wenn ich mich nicht total erinnere liegt es nicht daran. Es hängt also nicht davon ab, ob er was dagegen hat oder nicht. Das wär ja auch toll - dann würde ich einen Haufen Bilder hochladen und mal schön Google kostenpflichtig abmahnen.

        Was ich nicht mehr genau weiß ist, ob man sie zwingen kann Bilder rauszunehmen. Glaube aber nicht.

        Gruß
        Alex

    3. Hallo,

      wieso darf google das Bild in der Bildersuche darstellen?

      Soweit ich weiß ist das tatsächlich ein problematischer Punkt. Es haben bereits verschiedene Rechteinhaber versucht, Google wegen der Verwendung von Bildern in der Bildersuche zu verklagen, bislang aber meines Wissens ohne Erfolg.

      Ich könnte mir vortsellen dass es damit zusammenhängt, dass die Bildersuche lediglich ein Suchdienst ist - Google VERWENDET in diesem Sinn die Bilder nicht für eigene Zwecke, sondern macht sie nur AUFFINDBAR.

      Allerdings wird es z.b. bei Sachen wie Google News interessant: Hier nutzt Google die Nachrichten anderer Seiten und baut diese zu eigenen Schlagzeilen zusammen. Dies führt dazu, dass Benutzer theoretisch nicht mehr die Seiten der tatsächlichen Nachrichtenanbieter aufsuchen müssen, sondern alles über Google News machen.
      Google steht auf dem Standpunkt, auch dort wieder nur Information "auffindbar" zu machen, die Rechteinhaber sehen das zum Teil anders.

      Auch die Diskussion über Google Street View geht in eine ähnliche Richtung.
      Die Frage ist: Ab wann entsteht durch die (eigentlich erlaubte) Verknüpfung öffentlich verfügbarer Daten so viel Mehrwert, dass es an eine Urheberrechtsverletzung heranreicht? Juristisch sehr schwierig.

      In Deinem Fall aber leider ziemlich eindeutig.

      1. Soweit ich weiß kann man mit Hilfe der robots.txt Suchmaschinen oder auch explizit Google das Erfassen von Dokumenten und Bildern verbieten.

        Und meines Wissens hält sich auch Google daran und stellt diese Ergebnisse nicht zu Verfügung.

        Aber wer will schon nicht gefunden werden, wenn er Geld damit verdient? :)

    4. Hi there,

      wieso darf google das Bild in der Bildersuche darstellen? Hat google den Rechteinhaber gefragt oder mit ihm gar einen Vertrag abgeschlossen? Das alleinige zitieren der Quelle reicht nicht aus ohne das Einverständnis des Rechteinhabers.

      Google darf das. Das haben mehrere gerichtliche Verfahren bestätigt. Wenn Du ein Bild ins Netz stellst, dann musst Du damit rechnen, daß es indiziert wird. Das ist zumindest die Ansicht deutscher Gericht und damit liegen sie imho nicht so falsch.
      Wenn Du das Indizieren eines Bildes nicht wünscht, dann musst Du das durch entsprechende Maßnahmen (robots.txt etc.) den Suchmaschinen anzeigen. Erst wenn sich eine Suchmaschine daran nicht hält, hast Du vor Gericht eine reele Chance...

      1. Google darf das. Das haben mehrere gerichtliche Verfahren bestätigt.

        Das BGH-Urteil mit seinen Begründungen wurde von vielen Juristen ungläubig beäugt. Google darf die Bilder ohne eine wie auch immer geartete/konstruierte/konkludente Willenserklärung des Urhebers verwenden. Es ist nicht ersichtlich inwiefern das Urteil keiner Aufhebung des Urheberrechts gleichkommen soll.

        Wenn Du das Indizieren eines Bildes nicht wünscht, dann musst Du das durch entsprechende Maßnahmen (robots.txt etc.) den Suchmaschinen anzeigen. Erst wenn sich eine Suchmaschine daran nicht hält, hast Du vor Gericht eine reele Chance...

        Das glaube ich nicht so richtig. Bei den Erklärungen die das Gericht gemacht hat, vermute ich, daß auch und gerade in "technischer" Hinsicht unzureichend Argumentiert wurde.

        1. Hello,

          Google darf das. Das haben mehrere gerichtliche Verfahren bestätigt.

          Das BGH-Urteil mit seinen Begründungen wurde von vielen Juristen ungläubig beäugt. Google darf die Bilder ohne eine wie auch immer geartete/konstruierte/konkludente Willenserklärung des Urhebers verwenden. Es ist nicht ersichtlich inwiefern das Urteil keiner Aufhebung des Urheberrechts gleichkommen soll.

          Google betreibt einen Katalog, in dem die Bilder bekannt gemacht werden. Das ist so etwas ähnliches, wie eine Telefonbuch. In Katalogen und Verzeichnissen dürfen aber Abbildungen und Auszüge von/aus Werken verwendet werden, solange der Urheber nicht widerspricht. Und selbst dann ist es unter Umständen noch statthaft.

          Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

          Tom vom Berg

          --
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          1. Google betreibt einen Katalog, in dem die Bilder bekannt gemacht werden. Das ist so etwas ähnliches, wie eine Telefonbuch.

            Was hat das mit dem Urheberecht zu tun?

            In Katalogen und Verzeichnissen dürfen aber Abbildungen und Auszüge von/aus Werken verwendet werden, solange der Urheber nicht widerspricht. Und selbst dann ist es unter Umständen noch statthaft.

            Urteil? Gesetzesgrundlage?

            Etwas was deiner Aussage sehr nahekommt, beinahe entspricht, ist der § 46 UrHG. Dort geht es aber um Sammlungen "die nach ihrer Beschaffenheit nur für den Unterrichtsgebrauch in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung oder in Einrichtungen der Berufsbildung oder für den Kirchengebrauch bestimmt" sind.

            Außerdem steht dem Urheber eine Vergütung zu.

            Da man sich in dem Urteil aber auf keine Schranke des Urheberrechts beruft, ist wohl auch keine gemeint.

            1. ...
              Außerdem steht dem Urheber eine Vergütung zu.

              Und der Uhrheber muß vorher per eingeschriebenem Brief benachrichtigt werden, wenn der Wohnort nicht bekannt ist, dann der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts.

              1. Hi.

                Und der Uhrheber muß vorher per eingeschriebenem Brief benachrichtigt werden, wenn der Wohnort nicht bekannt ist, dann der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts.

                Dazu fällt mir nur Holgi ein.

                Schönen Sonntag noch!
                O'Brien

                --
                Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
                1. Und der Uhrheber muß vorher per eingeschriebenem Brief benachrichtigt werden, wenn der Wohnort nicht bekannt ist, dann der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts.

                  Dazu fällt mir nur Holgi ein.

                  Die Leitung zum "r" ist offenbar länger als zum "h". Ich sollte langsamer tippen, dann prellt auch das "h" nicht mehr. *ätsch*

                  1. Hi.

                    Und der Uhrheber muß vorher per eingeschriebenem Brief benachrichtigt werden, wenn der Wohnort nicht bekannt ist, dann der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts.

                    Dazu fällt mir nur Holgi ein.

                    Die Leitung zum "r" ist offenbar länger als zum "h". Ich sollte langsamer tippen, dann prellt auch das "h" nicht mehr. *ätsch*

                    Gut, dass die Leitung zum „t“ kürzer ist als die zum „r“.

                    Hast du schon den neuen Prelli-Kalender 2011?

                    Schönen Sonntag noch!
                    O'Brien

                    --
                    Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
                    1. Die Leitung zum "r" ist offenbar länger als zum "h". Ich sollte langsamer tippen, dann prellt auch das "h" nicht mehr. *ätsch*

                      Gut, dass die Leitung zum „t“ kürzer ist als die zum „r“.

                      Jetzt ist meine Leitung zu lang. Wo steht denn ein r hinter einem t und liefe Gefahr davor zu stehen?

                      1. Hi,

                        Die Leitung zum "r" ist offenbar länger als zum "h". Ich sollte langsamer tippen, dann prellt auch das "h" nicht mehr. *ätsch*
                        Gut, dass die Leitung zum „t“ kürzer ist als die zum „r“.
                        Jetzt ist meine Leitung zu lang. Wo steht denn ein r hinter einem t und liefe Gefahr davor zu stehen?

                        *ätsch*

                        cu,
                        Andreas

                        --
                        Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
                        O o ostern ...
                        Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.
            2. Hello,

              Google betreibt einen Katalog, in dem die Bilder bekannt gemacht werden. Das ist so etwas ähnliches, wie eine Telefonbuch.

              Was hat das mit dem Urheberecht zu tun?

              Möchtest Du Hinweise, um selber mitzuarbieten, oder eine ausführliche Rechtberatung?

              Ich gebe Dir vorab schon ein paar Hinweise:
              http://de.wikipedia.org/wiki/Schranken_des_Urheberrechts

              Ich führe auch gerne eine ausführliche Recherche für dich durch, die Du dann dem Rechtsanwalt Deiner Wahl zur rechtlichen Bewertung übergeben kannst. Die Bengels lassen oftr gerne für kleines Geld fremd recherchieren und kassieren dafür vom Auftraggeber das volle Honorar...

              Google zitiert nur (kleines Vorschaubild) und gibt einen Hinweis (link) darauf, wo das Werk in voller Schönheit zu finden ist.

              Wenn Du es beser wisen solltest, dann erwarte ich jetzt aber von Dir auch einschlägige Urteile und Rechtsvorschriften nebst zugrundeliegender Gesetze...

              Ich warte immer noch.

              Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

              Tom vom Berg

              --
               ☻_
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              http://bergpost.annerschbarrich.de
  2. Hallo,

    schau dir mal § 97a Abs. 2 Urheberrechtsgesetz an. Demnach könntest du Glück haben und nur 100€ zahlen müssen.

    Der § ist aber nicht wirklcih eindeutig - google mal nach Rechtsprechung dazu, dann wirst du sicher schlauer.

    Gruß
    Alex

  3. So. Nun habe ich die Rechnung erhalten:

    60€ für eine Woche ebay
    +100% wg. Verwendung zu werblichen Zwecken
    +100% wg. Nichtnennung des Rechteinhabers
    +20€ Pauschale für Post u.ä.

    Sind die "werblichen Zwecke" so ok? Und werden die 100% jeweils nach und nach gerechnet oder jeweils nur auf die 60€ "Grundgebühr"?

    Klaus

    1. Om nah hoo pez nyeetz, Klaus mit Rechnung!

      60€ für eine Woche ebay +100% wg. Verwendung zu werblichen Zwecken +100% wg. Nichtnennung des Rechteinhabers +20€ Pauschale für Post u.ä.

      Sind die "werblichen Zwecke" so ok? Und werden die 100% jeweils nach und nach gerechnet oder jeweils nur auf die 60€ "Grundgebühr"?

      nach meinem Verständnis sind es 200 EUR. Ich würde die ganze Sache dennoch überprüfen lassen und die Verbraucherschutzzentrale informieren, denn es ist offensichtlich auf Abzocke ausgelegt.

      Du hast bessere Chancen[1], wenn nicht sehr deutlich war, dass das Bild kostenpflichtig ist. (Wenn es dieses Bild zum Beispiel auch bei pixelio.de oder panoramio gibt) Ist es jedoch z.B. von fotolia "geklaut" und sei es nur durch kopierten Bildschirminhalt, sieht es schon schlechter aus.

      [1] auch wenn ich denke, dass du nicht drum rum kommen wirst, im Gegensatz zu Abofallen (siehe u.a. vorletztes Stern-TV)

      Matthias

      --
      http://www.billiger-im-urlaub.de/kreis_sw.gif
      1. Die endsumme steht natürlich dabei: 260€ will er haben.

        Was genau sind "werbliche Zwecke"? Wo steht denn geschrieben, dass es dafür 100% Aufschlag gibt? Sonst könnte man sich ja noch ein paar "100%er" ausdenken und die Kosten hochtreiben.

        1. Die endsumme steht natürlich dabei: 260€ will er haben.

          60*2*2+20 = 260

          Das kann er sich aber abschminken so viel ich weiß.

          1. Das kann er sich aber abschminken so viel ich weiß.

            Wieso? Wieviel sollten es denn sein und warum?

            1. Das kann er sich aber abschminken so viel ich weiß.
              Wieso? Wieviel sollten es denn sein und warum?

              Hast Du meinen anderen Beitrag auch gelesen? Es könnten auch schnell 700 Euro sein, je nach Bild und sonstigen Umständen.

              Hier meinte ich aber den Rechenweg nicht den Betrag. Von einem Aufschlag auf den mit Aufschlag erhöhten Betrag habe ich noch nie gehört. Betrag plus Aufschlag 1* auf den Betrag plus Aufschlag 2** auf den Betrag sollte die richtige Rechung sein.

              * beispielsweise wegen fehlender Nennung des Urhebers
              ** beispielsweise wegen ungenehmigter Nutzung.

              Außer das Bild kostet schon 120 Euro und es sind nur ein mal 100% Aufschlag + 20 Euro. Dann wären die 260 Euro ggf. richtig.

              1. Moin!

                Das kann er sich aber abschminken so viel ich weiß.
                Wieso? Wieviel sollten es denn sein und warum?

                Hast Du meinen anderen Beitrag auch gelesen? Es könnten auch schnell 700 Euro sein, je nach Bild und sonstigen Umständen.

                Hier meinte ich aber den Rechenweg nicht den Betrag. Von einem Aufschlag auf den mit Aufschlag erhöhten Betrag habe ich noch nie gehört. Betrag plus Aufschlag 1* auf den Betrag plus Aufschlag 2** auf den Betrag sollte die richtige Rechung sein.

                * beispielsweise wegen fehlender Nennung des Urhebers
                ** beispielsweise wegen ungenehmigter Nutzung.

                Außer das Bild kostet schon 120 Euro und es sind nur ein mal 100% Aufschlag + 20 Euro. Dann wären die 260 Euro ggf. richtig.

                Wenn die Lizenzgebührenstruktur ist:

                60 € für die nichtkommerzielle Nutzung
                100% Aufschlag für die kommerzielle Nutzung

                Dann enden wir bei einem regulären Preis von 120 € für das lizensierte Bild.

                Bei nichtlizensierter Nutzung einen Strafaufschlag von 100% zu fordern ist üblich. Also 240 €. Die 20 € Postauslagen hat man sich bei der Anwaltsgebührenordnung abgeguckt, wenn die viel zu schreiben haben sind das immer 20 €, nie weniger. Dürfte auch nicht zu beanstanden sein.

                Aus meiner Sicht geht die Summe absolut in Ordnung.

                - Sven Rautenberg

                1. Außer das Bild kostet schon 120 Euro und es sind nur ein mal 100% Aufschlag + 20 Euro. Dann wären die 260 Euro ggf. richtig.

                  Wenn die Lizenzgebührenstruktur ist:

                  60 € für die nichtkommerzielle Nutzung
                  100% Aufschlag für die kommerzielle Nutzung

                  Dann enden wir bei einem regulären Preis von 120 € für das lizensierte Bild.

                  Deshalb habe ich es geschrieben. Die Aufzählung

                  60€ für eine Woche ebay
                  +100% wg. Verwendung zu werblichen Zwecken
                  +100% wg. Nichtnennung des Rechteinhabers
                  +20€ Pauschale für Post u.ä.

                  war nicht auf Anhieb zu durchschauen. In der Rechnung sollte es besser aufgeschlüsselt sein.

                  Die 20 € Postauslagen hat man sich bei der Anwaltsgebührenordnung abgeguckt, wenn die viel zu schreiben haben sind das immer 20 €, nie weniger. Dürfte auch nicht zu beanstanden sein.

                  Doch, so viel ich weiß, darf man nur tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen. Solche Pauschalen darf nur ein beauftragter Anwalt geltend machen (nicht mal ein Anwalt der in eigener Schae abmahnt darf das). Der macht die gegenüber seinem Klienten als Bezahlung für seine Dienstleistung geltend, nicht als Schadenersatz. Der Klienat darf dann dafür Schadenersatz geltend machen, dem ist der Schaden von 20 Euro Bearbeitungsgebür ja tatsächlich entstanden.

        2. Hello,

          Die endsumme steht natürlich dabei: 260€ will er haben.

          Was genau sind "werbliche Zwecke"? Wo steht denn geschrieben, dass es dafür 100% Aufschlag gibt?

          Das sthet in den Lizenzbedingungen, die Du ja vorher nicht angefordert hast, oder?

          Sonst könnte man sich ja noch ein paar "100%er" ausdenken und die Kosten hochtreiben.

          Ja, könnte man und dürfte man auch. Die Ausgestaltung der Lizenzbedingungen sind Sache des rechteinhabers.

          Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

          Tom vom Berg

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    2. Hallo,

      Sind die "werblichen Zwecke" so ok? Und werden die 100% jeweils nach und nach gerechnet oder jeweils nur auf die 60€ "Grundgebühr"?

      Was sind denn das für Schlauberger, dass sie nicht den Endbetrag mit angeben? Ich bin auch dafür, dass es 200€ sind. Also 100% sind meiner Meinung nach immer die 60€.

      Ich möchte dir aber nochmal meinen Beitrag von eben nahelegen:
      100€-Haftungsobergrenze

    3. 60€ für eine Woche ebay
      +100% wg. Verwendung zu werblichen Zwecken
      +100% wg. Nichtnennung des Rechteinhabers
      +20€ Pauschale für Post u.ä.

      Das ist relativ günstig (wenn man von der genannten 100€-Regelung absieht), sowohl vom Grundpreis als auch von den Aufschlägen. Wobei die Pauschale für Post u.ä. unzulässig sein dürfte. Stunk zu machen um eventuell 5 € zu sparen erscheint mir aber nicht sinnvoll.

      Wenn man an dem "werblichen Zweck" zweifelt, alleine für die ungenehmigte Nutzung könnten eventeuell auch 100% aufgeschlagen werden. Unter Umständen, die wir nicht kennen, könnte der Betrag und die Aufschläge auch höher sein.

    4. Hello,

      So. Nun habe ich die Rechnung erhalten:

      60€ für eine Woche ebay
      +100% wg. Verwendung zu werblichen Zwecken
      +100% wg. Nichtnennung des Rechteinhabers
      +20€ Pauschale für Post u.ä.

      Sind die "werblichen Zwecke" so ok? Und werden die 100% jeweils nach und nach gerechnet oder jeweils nur auf die 60€ "Grundgebühr"?

      Also keine Abmahnung, so wie ich es vermutet hatte.
      Wie jemand seine Lizenzbedingungen gestaltet, ist ihm nahezu selber überlassen. Es gibt sicherlich Spielräume, die eingehalten werden müssen, da sonst Wucher oder ähnliches angenommen werden könnte.

      Aber 120 Euro x2 => 240 wegen Nichtbeachtung der Lizenzrechte wären durchaus üblich für eine "einfache einmalige Nutzung mit hoher Verbreitung". Einfach, weil kein großes Geschäft damit generiert wird, einmalig, weil es nur eine Auktion war und hohe Verbreitung/Reichweite, weil eben eBay eine große und oft besuchte Plattform ist.

      Mit 60 + 30 +30 +20 = 140 Euro bist Du also noch gut weggekommen.

      Klaus

      Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

      Tom vom Berg

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      1. Aber 120 Euro x2 => 240 wegen Nichtbeachtung der Lizenzrechte wären durchaus üblich für eine "einfache einmalige Nutzung mit hoher Verbreitung". Einfach, weil kein großes Geschäft damit generiert wird, einmalig, weil es nur eine Auktion war und hohe Verbreitung/Reichweite, weil eben eBay eine große und oft besuchte Plattform ist.

        Mit 60 + 30 +30 +20 = 140 Euro bist Du also noch gut weggekommen.

        Vielleicht bin ich etwas ... aber wieso jetzt 140€? 60 ist klar. 20 auch. aber 2x30?

        1. Hello,

          Aber 120 Euro x2 => 240 wegen Nichtbeachtung der Lizenzrechte wären durchaus üblich für eine "einfache einmalige Nutzung mit hoher Verbreitung". Einfach, weil kein großes Geschäft damit generiert wird, einmalig, weil es nur eine Auktion war und hohe Verbreitung/Reichweite, weil eben eBay eine große und oft besuchte Plattform ist.

          Mit 60 + 30 +30 +20 = 140 Euro bist Du also noch gut weggekommen.

          Vielleicht bin ich etwas ... aber wieso jetzt 140€? 60 ist klar. 20 auch. aber 2x30?

          Ja, nee is klar...
          Ich habe mich da nur verguckt und statt 100% nur 50% Aufschlag genommen.

          Aber letztendlich musst Du sowieso das bezahlen, was gefordert wird, wenn es "im Rahmen" liegt. Anderenfalls müsstest Du auch noch mit einer Betrugsanzeige als nächsten Schritt rechnen.

          Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

          Tom vom Berg

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          1. Aber letztendlich musst Du sowieso das bezahlen, was gefordert wird, wenn es "im Rahmen" liegt. Anderenfalls müsstest Du auch noch mit einer Betrugsanzeige als nächsten Schritt rechnen.

            Oder wegen zu schnellen Fahrens, beides nicht begangen.

            Womit er rechnen muß ist eine Zivilklage auf Schadenersatz und eventuell auf Unterlassung und, wenn auch unwahrscheinlich, eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung.

            1. Hello,

              Aber letztendlich musst Du sowieso das bezahlen, was gefordert wird, wenn es "im Rahmen" liegt. Anderenfalls müsstest Du auch noch mit einer Betrugsanzeige als nächsten Schritt rechnen.

              Oder wegen zu schnellen Fahrens, beides nicht begangen.

              Womit er rechnen muß ist eine Zivilklage auf Schadenersatz und eventuell auf Unterlassung und, wenn auch unwahrscheinlich, eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung.

              Bla bla...
              Eine "Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung" ist eine Anzeige wegen Betrugsverdachts. Anders wird die strafrechtlich gar nicht entgegen genommen. Sonst wäre es nämlich nur Zivilrecht.

              Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

              Tom vom Berg

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              1. Womit er rechnen muß ist eine Zivilklage auf Schadenersatz und eventuell auf Unterlassung und, wenn auch unwahrscheinlich, eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung.

                Bla bla...
                Eine "Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung" ist eine Anzeige wegen Betrugsverdachts. Anders wird die strafrechtlich gar nicht entgegen genommen. Sonst wäre es nämlich nur Zivilrecht.

                Du müßtest nur mal den § 263 StGB lesen um zu der Erkenntnis zu kommen, daß eine Urheberrechtsverletzung nur schwer vorstellbar Betrug sein kann. Wo kommt es denn zur Täuschung des Urhebers/Rechteinhabers, wenn man ungefragt ein Werk verwertet?
                http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
                Betrug ist es, wenn ich behaupte Uhrheber zu sein und dann jemandem gegen Bezahlung vermeintlich Rechte einräume, das ist aber wiederum keine Verletzung des Urheberrechts gegenüber dem Betrogenen.

                Des weiteren müßtest Du nur mal ins UrHG schauen um den Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften zu finden. Im StGB sind _nicht_ alle Straftatbestände aufgezählt, es gibt weiter in anderen Gesetzen. In den §§ 106 bis 108b werden Freiheitsstrafen bis zu ein, drei und fünf Jahren oder Geldstrafen angedroht, soll das Zivilrecht sein?
                http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

                Polizisten sind eben kein Richter oder Staatsanwälte.

                1. Hello,

                  Eine "Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung" ist eine Anzeige wegen Betrugsverdachts. Anders wird die strafrechtlich gar nicht entgegen genommen. Sonst wäre es nämlich nur Zivilrecht.

                  Du müßtest nur mal den § 263 StGB lesen um zu der Erkenntnis zu kommen, daß eine Urheberrechtsverletzung nur schwer vorstellbar Betrug sein kann.

                  Ich habe ihm zwar selber leider auch einigen Kummer zu verdanken, aber wenn GvG noch leben würde, könnte er Dir das genau auseinandersetzen, wie wiederholte Urheberrechtsverletzung regelmäßig zu erfolgreichen Anzeigen wegen Betruges geführt haben. Vielleicht googelst Du mal selber?

                  Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

                  Tom vom Berg

                  --
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                  1. Eine "Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung" ist eine Anzeige wegen Betrugsverdachts. Anders wird die strafrechtlich gar nicht entgegen genommen. Sonst wäre es nämlich nur Zivilrecht.

                    Du müßtest nur mal den § 263 StGB lesen um zu der Erkenntnis zu kommen, daß eine Urheberrechtsverletzung nur schwer vorstellbar Betrug sein kann.

                    ... wie wiederholte Urheberrechtsverletzung regelmäßig zu erfolgreichen Anzeigen wegen Betruges geführt haben.

                    Selbst wenn man das so ließt, als ob Urheberrechtsverletzungen als Betrug geahndet wurden und wenn das stimmt, untermauert das die Aussage, ein Urheberrechtsverletzung wird als Anzeige nur als Betrugsverdacht entgegengenommen, nicht.

                    Hast Du den § nun mal gelesen? Offenbar nicht. Bei einer Urheberechtsverletzung wird der Täter regelmäßig keinen Kontakt zum Urheber haben (bis der Urheber das merkt und dagegen vorgeht) oder der Urheber irgend etwas vom Täter wahrnehmen. Der Täter muß aber durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen beim Urheber einen Irrtum erregen oder unterhalten, damit es Betrug sein kann. Schon damit ist für die meisten Urheberrechtsverletzungen Betrug ausgeschlossen.

                    Wenn jemand vom Urheber ein Nutzungsrecht erwirbt ohne je vorzuhaben dafür zu bezahlen, dann wäre es Betrug aber keine Urheberrechtsverletzung.

                    Ich habe ihm zwar selber leider auch einigen Kummer zu verdanken, aber wenn GvG noch leben würde, könnte er Dir das genau auseinandersetzen, wie wiederholte Urheberrechtsverletzung regelmäßig zu erfolgreichen Anzeigen wegen Betruges geführt haben.

                    Möglich, wobei auch dann nicht gesagt wäre, daß nicht Betrug als Betrug und Urheberrechtsverletzung als Urheberrechtsverletzung geahndet wurde. Davon abgesehen hatte ich vor Jahren einige Diskussionen mit ihm und habe andere Diskussionen verfolgt. Ich hatte den Eindruck, er hatte nicht viel Ahnung von Urheberrecht, er hat mir sogar explizit fachliche Fragen gestellt (deren Antworten er dann eventuell verifiziert hat).

                    Vielleicht googelst Du mal selber?

                    Ich habe mich bemüht aber nichts passendes gefunden. Vielleicht unterlegst Du deine Behauptungen mal mit Links oder wenigstens mit Suchbegriffen die zu themenbezogenen Suchtreffern führen? Daß Gravenreuth mit Urheberrechtsverletzungen zu tun hat und wegen Betrugs verurteilt wurde füllt nämlich viele Seiten.

  4. Moin Moin!

    Hinterher ist man immer schlauer. Und ebay könnte einen beim Einstellen eines Artikels auch darauf hinweisen, dass man besser nicht wild irgendwelche Bilder aus dem Web benutzt. Müssen Sie aber eben nicht.

    Ich hab mir vor einigen Jahren wegen genau dieser Problematik eine billige Digitalknipse gekauft, die mit genügend Licht ganz akzeptable Bilder des jeweiligen Artikels liefert. Heutzutage steckt ja in fast jedem Handy eine Kamera, deren Qualität für ebay durchaus ausreicht. Notfalls muß man mit einer ordentlichen Lampe etwas nachhelfen, damit es nicht so rauscht.

    Der Aufwand, zwei oder drei Schnappschüsse zu machen, den besten herauszusuchen, und bei ebay hochzuladen, dürfte sogar geringer sein als der, das optimale Katalogfoto aus dem Netz zu fischen.

    Das eigene Bild schließt das Abmahnen wegen "Bilderklau" zu 100% aus. Und vor allem sieht der Käufer den wirklich zu verkaufenden Artikel mit allen evtl. vorhandenen Mängeln, und nicht irgendein aufpoliertes Katalogbild. Bei Katalogbildern kommt bei mir immer schnell das Gefühl auf, dass der Verkäufer den Zustand der Ware nicht wirklich zeigen will.

    Von daher hält sich mein Mitleid ziemlich in Grenzen.

    Alexander

    --
    Today I will gladly share my knowledge and experience, for there are no sweeter words than "I told you so".
    1. Hi.

      Und vor allem sieht der Käufer den wirklich zu verkaufenden Artikel mit allen evtl. vorhandenen Mängeln, und nicht irgendein aufpoliertes Katalogbild. Bei Katalogbildern kommt bei mir immer schnell das Gefühl auf, dass der Verkäufer den Zustand der Ware nicht wirklich zeigen will.

      Interessanterweise bieten viele Leute umso mehr, je weniger Informationen der Verkäufer ihnen gibt.

      Schönen Sonntag noch!
      O'Brien

      --
      Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
      1. Hi!

        Interessanterweise bieten viele Leute umso mehr, je weniger Informationen der Verkäufer ihnen gibt.

        Kann sein. Ich glaube aber aher an das "Hochbiet"-Szenario. Sprich: der Verkaeufer oder Bekannte bieten auf das Produkt um den Preis hochzutreiben. Wie sonst koennte man erklaeren, das bei meinen Produkten, die ich vor langer Zeit mal auf eBay verkauft habe, nicht geboten wurde waehrend bei anderen Auktionen dasselbe Produkt immer teurer wurde und oft zum doppelten Preis beendet wurde, waehrend meines ohne Gebot auslief? Einer der angeblichen Bieter waere doch normalerweise bei mir gelandet. Dein Szenario wuerde natuerlich auch zutreffen, denn ich hatte ordentliche Bilder in verschiedenen Ansichten und eine selbst mit HTML erstellte Produktseite mit allen Informationen.

        Ich selbst haette bei mir geboten. Sinn hats fuer mich jedenfalls keinen gemacht. Aber was macht schon Sinn? Lieber nicht drueber nachdenken...

        --
        Vergesst Chuck Norris.
        Sponge Bob kann unter Wasser grillen!
        1. Hi.

          Interessanterweise bieten viele Leute umso mehr, je weniger Informationen der Verkäufer ihnen gibt.

          Kann sein. Ich glaube aber aher an das "Hochbiet"-Szenario.

          Glauben ist nicht wissen ;)

          Eine Freundin von mir, der ich absolut vertraue, hat kürzlich auch ein paar Sachen versteigert, keine sehr ausführliche, aber sehr ehrliche Beschreibung, ein Foto.

          Da hat definitiv keiner für sie hochgesteigert, und trotzdem ist ihr Angebot für einen Top-Preis weggegangen, während andere, vergleichbare oder sogar bessere Angebote ohne Gebot geblieben sind.

          Umgekehrt hat sie es aber auch schon erlebt: Schrott geht zum Höchstpreis weg, gute Ware bleibt liegen.

          eBay ist (bzw. die Bieter sind) nicht rational, das ist ein Glücksspiel. Mal verliert man, und mal gewinnen die anderen.

          Ich selbst haette bei mir geboten. Sinn hats fuer mich jedenfalls keinen gemacht. Aber was macht schon Sinn?

          Nichts, was einen Sinn hat jedenfalls. ;)

          Schönen Sonntag noch!
          O'Brien

          --
          Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
        2. Wie sonst koennte man erklaeren, das bei meinen Produkten, die ich vor langer Zeit mal auf eBay verkauft habe, nicht geboten wurde waehrend bei anderen Auktionen dasselbe Produkt immer teurer wurde und oft zum doppelten Preis beendet wurde, waehrend meines ohne Gebot auslief?

          Das kann z.B. damit zusammenhängen, dass diese Leute ihre Auktion auch auf anderen Plattformen bekannt machen und den Artikel direkt verlinken.
          Sowas fällt dann unter Crossmarketing und macht Sinn, wenn man möglichst viel Geld haben will.
          Sich allein auf die SuMa von eBay zu verlassen ist IMO ein grober Fehler.

          1. Hi.

            Wie sonst koennte man erklaeren, das bei meinen Produkten, die ich vor langer Zeit mal auf eBay verkauft habe, nicht geboten wurde waehrend bei anderen Auktionen dasselbe Produkt immer teurer wurde und oft zum doppelten Preis beendet wurde, waehrend meines ohne Gebot auslief?

            Das kann z.B. damit zusammenhängen, dass diese Leute ihre Auktion auch auf anderen Plattformen bekannt machen und den Artikel direkt verlinken.

            Andere Auktionshäuser oder was für Plattformen meinst du?

            Schönen Sonntag noch!
            O'Brien

            --
            Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
            1. Andere Auktionshäuser oder was für Plattformen meinst du?

              Foren, Newsgroups, Mailinglisten usw.
              Alles, was zu Informationsverbreitung dient.

              1. Hi.

                Andere Auktionshäuser oder was für Plattformen meinst du?

                Foren, Newsgroups, Mailinglisten usw.

                Mit anderen Worten, ich soll hier einen Link auf meine aktuellen eBay-Auktionen reinsetzen, in alt.bizarre.my.ebay.auctions ankündigen, dass ich ganz schön was zu bieten habe und bei freecycle [1] verkünden, dass ich neben meinen zu verschenkenden Sachen auch noch was zu versteigern habe [2]?

                Alles, was zu Informationsverbreitung dient.

                Tageszeitung, Pinwand im Supermarkt, Heißluftballone, Mund-zu-Mund-Propaganda ...

                Schönen Sonntag noch!
                O'Brien

                [1] Was ich übrigens eine Super-Einrichtung finde, das sollten viel mehr Leute nutzen. Ich muss nicht die eBay-Kleinanzeigen nutzen, um etwas zu verschenken.

                [2] Um mir dafür vom Moderator eine virtuelle Watschen einzuhandeln.

                --
                Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
                1. Tageszeitung, Pinwand im Supermarkt, Heißluftballone, Mund-zu-Mund-Propaganda ...

                  Wenn der Artikel entspürechend hochwertig ist, na klar. Für die Requisiten aus TOS wurde ja sogar Fernsehwerbung gemacht, als die bei Ebay liefen.

                  [2] Um mir dafür vom Moderator eine virtuelle Watschen einzuhandeln.

                  Man sollte sich natürlich auf Medien beschränken, die das auch erlauben.

                  Wenn ich jetzt z.B. einen meiner Flipper verkaufen will, stell ich den nicht nur bei Ebay ein sondern poste das Angebot auch in den drei grossen Foren zum Thema. Zusätzlich kommt noch ein Post in die rec.games.pinball um auch Käufer zu erreichen, die nicht ständig auf Ebay-Deutschland die Auktionen durchsehen.

                  Und wenn ich mal wieder ein Sammlerstück da hab, der viel Geld wert ist, gibts auch noch andere Wege, den Verkauf bekannt zu machen aber das rentiert sich erst ab ner Verkaufssumme von mehr als 5000€. Vorher sind Kleinanzeigen etc. schlichtweg zu teuer.

          2. Moin!

            Das kann z.B. damit zusammenhängen, dass diese Leute ihre Auktion auch auf anderen Plattformen bekannt machen und den Artikel direkt verlinken.
            Sowas fällt dann unter Crossmarketing und macht Sinn, wenn man möglichst viel Geld haben will.
            Sich allein auf die SuMa von eBay zu verlassen ist IMO ein grober Fehler.

            Welche gabs denn da so 1999? :P

            (gott, bin ich mal wieder alt)

            --
            Vergesst Chuck Norris.
            Sponge Bob kann unter Wasser grillen!
            1. Hi,

              Welche gabs denn da so 1999? :P

              Altavista.
              Google war da grade so am kommen, wenn ich mich richtig erinnere.
              MetaGer könnte auch schon existiert haben.

              cu,
              Andreas

              --
              Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
              O o ostern ...
              Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.
              1. Hi.

                Welche gabs denn da so 1999? :P

                Altavista.

                Und die war gar nicht mal schlecht. Mit einer recht einfachen Syntax konnte man relativ umfangreiche Suchbefehle ausführen lassen.

                Schönen Sonntag noch!
                O'Brien

                --
                Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
                1. Und die war gar nicht mal schlecht. Mit einer recht einfachen Syntax konnte man relativ umfangreiche Suchbefehle ausführen lassen.

                  Aber keine ebay Auktionen bekanntmachen...

                  --
                  Vergesst Chuck Norris.
                  Sponge Bob kann unter Wasser grillen!
                  1. Hi.

                    Und die war gar nicht mal schlecht. Mit einer recht einfachen Syntax konnte man relativ umfangreiche Suchbefehle ausführen lassen.

                    Aber keine ebay Auktionen bekanntmachen...

                    eBay war damals noch das, was zu Zeiten von Jules Verne eine Reise zum Mond war.

                    Schönen Sonntag noch!
                    O'Brien

                    --
                    Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
            2. Welche gabs denn da so 1999? :P

              Welche Plattformen?
              Foren usw. gabs schon weit vorher. Sind ja nur billige Kopien des Usenet. Und Foren sind nur eine Möglichkeit, Nachrichten zu verbreiten.

      2. Interessanterweise bieten viele Leute umso mehr, je weniger Informationen der Verkäufer ihnen gibt.

        Toll. Ich sollte mal beginnen, Checksummen zu verhökern.

        mfg Beat

        --
        ><o(((°>           ><o(((°>
           <°)))o><                     ><o(((°>o
        Der Valigator leibt diese Fische
        1. Hi.

          Interessanterweise bieten viele Leute umso mehr, je weniger Informationen der Verkäufer ihnen gibt.

          Toll. Ich sollte mal beginnen, Checksummen zu verhökern.

          Ich empfehle die Kategorie "Fahrradzubehör".

          Jeden Tag steht ein Dummer auf, dem du alles verkaufen kannst, sogar ein Parity-Bit [1]. Bei eBay sind die Chancen, diesen einen zu finden, am höchsten.

          Schönen Sonntag noch!
          O'Brien

          [1] Es mag aber auch Leute geben, die hinterher fragen, wo denn ihre 5-Liter-Dose Pilsbier bleibt.

          --
          Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
          1. Jeden Tag steht ein Dummer auf, dem du alles verkaufen kannst, sogar ein Parity-Bit [1].

            Und wie lieferst du das?