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Außerdem steht dem Urheber eine Vergütung zu.
Und der Uhrheber muß vorher per eingeschriebenem Brief benachrichtigt werden, wenn der Wohnort nicht bekannt ist, dann der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts.
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Außerdem steht dem Urheber eine Vergütung zu.
Und der Uhrheber muß vorher per eingeschriebenem Brief benachrichtigt werden, wenn der Wohnort nicht bekannt ist, dann der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts.