Hello,
Aber letztendlich musst Du sowieso das bezahlen, was gefordert wird, wenn es "im Rahmen" liegt. Anderenfalls müsstest Du auch noch mit einer Betrugsanzeige als nächsten Schritt rechnen.
Oder wegen zu schnellen Fahrens, beides nicht begangen.
Womit er rechnen muß ist eine Zivilklage auf Schadenersatz und eventuell auf Unterlassung und, wenn auch unwahrscheinlich, eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung.
Bla bla...
Eine "Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung" ist eine Anzeige wegen Betrugsverdachts. Anders wird die strafrechtlich gar nicht entgegen genommen. Sonst wäre es nämlich nur Zivilrecht.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg