Moin!
Das kann er sich aber abschminken so viel ich weiß.
Wieso? Wieviel sollten es denn sein und warum?Hast Du meinen anderen Beitrag auch gelesen? Es könnten auch schnell 700 Euro sein, je nach Bild und sonstigen Umständen.
Hier meinte ich aber den Rechenweg nicht den Betrag. Von einem Aufschlag auf den mit Aufschlag erhöhten Betrag habe ich noch nie gehört. Betrag plus Aufschlag 1* auf den Betrag plus Aufschlag 2** auf den Betrag sollte die richtige Rechung sein.
* beispielsweise wegen fehlender Nennung des Urhebers
** beispielsweise wegen ungenehmigter Nutzung.Außer das Bild kostet schon 120 Euro und es sind nur ein mal 100% Aufschlag + 20 Euro. Dann wären die 260 Euro ggf. richtig.
Wenn die Lizenzgebührenstruktur ist:
60 € für die nichtkommerzielle Nutzung
100% Aufschlag für die kommerzielle Nutzung
Dann enden wir bei einem regulären Preis von 120 € für das lizensierte Bild.
Bei nichtlizensierter Nutzung einen Strafaufschlag von 100% zu fordern ist üblich. Also 240 €. Die 20 € Postauslagen hat man sich bei der Anwaltsgebührenordnung abgeguckt, wenn die viel zu schreiben haben sind das immer 20 €, nie weniger. Dürfte auch nicht zu beanstanden sein.
Aus meiner Sicht geht die Summe absolut in Ordnung.
- Sven Rautenberg