Außer das Bild kostet schon 120 Euro und es sind nur ein mal 100% Aufschlag + 20 Euro. Dann wären die 260 Euro ggf. richtig.
Wenn die Lizenzgebührenstruktur ist:
60 € für die nichtkommerzielle Nutzung
100% Aufschlag für die kommerzielle NutzungDann enden wir bei einem regulären Preis von 120 € für das lizensierte Bild.
Deshalb habe ich es geschrieben. Die Aufzählung
60€ für eine Woche ebay
+100% wg. Verwendung zu werblichen Zwecken
+100% wg. Nichtnennung des Rechteinhabers
+20€ Pauschale für Post u.ä.
war nicht auf Anhieb zu durchschauen. In der Rechnung sollte es besser aufgeschlüsselt sein.
Die 20 € Postauslagen hat man sich bei der Anwaltsgebührenordnung abgeguckt, wenn die viel zu schreiben haben sind das immer 20 €, nie weniger. Dürfte auch nicht zu beanstanden sein.
Doch, so viel ich weiß, darf man nur tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen. Solche Pauschalen darf nur ein beauftragter Anwalt geltend machen (nicht mal ein Anwalt der in eigener Schae abmahnt darf das). Der macht die gegenüber seinem Klienten als Bezahlung für seine Dienstleistung geltend, nicht als Schadenersatz. Der Klienat darf dann dafür Schadenersatz geltend machen, dem ist der Schaden von 20 Euro Bearbeitungsgebür ja tatsächlich entstanden.