Google darf das. Das haben mehrere gerichtliche Verfahren bestätigt.
Das BGH-Urteil mit seinen Begründungen wurde von vielen Juristen ungläubig beäugt. Google darf die Bilder ohne eine wie auch immer geartete/konstruierte/konkludente Willenserklärung des Urhebers verwenden. Es ist nicht ersichtlich inwiefern das Urteil keiner Aufhebung des Urheberrechts gleichkommen soll.
Wenn Du das Indizieren eines Bildes nicht wünscht, dann musst Du das durch entsprechende Maßnahmen (robots.txt etc.) den Suchmaschinen anzeigen. Erst wenn sich eine Suchmaschine daran nicht hält, hast Du vor Gericht eine reele Chance...
Das glaube ich nicht so richtig. Bei den Erklärungen die das Gericht gemacht hat, vermute ich, daß auch und gerade in "technischer" Hinsicht unzureichend Argumentiert wurde.