Hello,
Google darf das. Das haben mehrere gerichtliche Verfahren bestätigt.
Das BGH-Urteil mit seinen Begründungen wurde von vielen Juristen ungläubig beäugt. Google darf die Bilder ohne eine wie auch immer geartete/konstruierte/konkludente Willenserklärung des Urhebers verwenden. Es ist nicht ersichtlich inwiefern das Urteil keiner Aufhebung des Urheberrechts gleichkommen soll.
Google betreibt einen Katalog, in dem die Bilder bekannt gemacht werden. Das ist so etwas ähnliches, wie eine Telefonbuch. In Katalogen und Verzeichnissen dürfen aber Abbildungen und Auszüge von/aus Werken verwendet werden, solange der Urheber nicht widerspricht. Und selbst dann ist es unter Umständen noch statthaft.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg