Und der Uhrheber muß vorher per eingeschriebenem Brief benachrichtigt werden, wenn der Wohnort nicht bekannt ist, dann der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts.
Dazu fällt mir nur Holgi ein.
Die Leitung zum "r" ist offenbar länger als zum "h". Ich sollte langsamer tippen, dann prellt auch das "h" nicht mehr. *ätsch*