Hello,
Habe den Brief ja wie beschrieben noch nicht abholen können. Allerdings schreiben die Leute in den Foren über den Abmahner, dass er oft ohne Anwalt abmahnt. Sind dann mehrere hundert Euro gerechtfertigt?
Nein, Abmahngebühren nicht, da dies in eigem Interesse geschieht. Aber Linzenzgebühren in doppelter Höhe sind durchaus üblich. Als kleinste Liznenzgebühr wird dann meistens eine "Monatsgebühr" angenommen, die i.d.R. höher ist, als eine 1/12 Jahresgebühr. 250 Euro für eine doppelte Gebühr zuzüglich Kosten wäre also, wenn Dein gezogener Nutzen daraus eher klein war, kaum anfechtbar.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg