Flo: E-Mail Aquise und Daten Veröffentlichung

Hallo zusammen,

ich hab 2 Fragen an Euch:

1. Wann wird eine E-Mail zur Spam? Beim massenhaften unerwünschtes versenden ist es mir klar, gilt dies auch schon beim einzelnen unerwünschten versenden? Also wenn ich jetzt auf eine Website stosse, deren Besitzer ich als Kunde aquirieren möchte, ist es dann auch schon Spam, wenn ich diesen per E-Mail anschreibe?

2. Auf meiner Website (kommerziell) sollen Städteführungen, Museen usw., also Touristentipps veröffentlicht werden. Diese Tip ich mir in Kleinarbeit zusammen. Darf ich die Daten aus Prospekten der Städte und Sehenswürdigkeiten veröffentlichen? Oder gibts da Unterschiede zwischen Kontaktdaten und Content usw.....

Vielen Dank für Eure Mithilfe und einen schönen Start ins Wochenende, für die die eins haben.

  1. [latex]Mae  govannen![/latex]

    1. Wann wird eine E-Mail zur Spam? Beim massenhaften unerwünschtes versenden ist es mir klar, gilt dies auch schon beim einzelnen unerwünschten versenden? Also wenn ich jetzt auf eine Website stosse, deren Besitzer ich als Kunde aquirieren möchte, ist es dann auch schon Spam, wenn ich diesen per E-Mail anschreibe?

    Für mich: Ja! Stell dir einfach vor, nur hundert (von tatsächlich Millarden) Websites würden mir jeweils "nur" eine Mail senden, dann habe ich bereits 100 Mails, die ich nicht angefordert habe. Rechne das hoch.

    1. Auf meiner Website (kommerziell) sollen Städteführungen, Museen usw., also Touristentipps veröffentlicht werden. Diese Tip ich mir in Kleinarbeit zusammen. Darf ich die Daten aus Prospekten der Städte und Sehenswürdigkeiten veröffentlichen?

    Sicher, sobald deine dementsprechende Anfrage positiv beantwortet wurde, darfst du.

    Cü,

    Kai

    --
    ~~~ ken SENT ME ~~~
    Dank Hixies Idiotenbande geschieht grade eben wieder ein Umdenken
    in Richtung "Mess up the Web".(suit)
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    1. Hello,

      1. Wann wird eine E-Mail zur Spam? Beim massenhaften unerwünschtes versenden ist es mir klar, gilt dies auch schon beim einzelnen unerwünschten versenden? Also wenn ich jetzt auf eine Website stosse, deren Besitzer ich als Kunde aquirieren möchte, ist es dann auch schon Spam, wenn ich diesen per E-Mail anschreibe?

      Quatsch.
      Im Geschäftsverkehr ist _ein_ eMail genauso hinzunehmen, wie _ein_ Fax, oder _ein_ Anruf, wenn eine Kontaktaufnahme gewünscht wird. Briefe müssen übrigens in unbegrenzter Zahl hingenommen werden, bis nachweislich eine Unterlassung gefordert wurde.

      Wie soll denn eine freie (soziale) Marktwirtschaft funktionieren, wenn keiner keinen kontaktieren darf? Hier liegt das höhere Interesse im Funktionieren des Systems. Anders sieht es bei Privatleuten aus. Da liegt das höhere Interesse in ihrer Privatspähre und vor allem, in der Vermeidung von Kosten für die Empfänger.

      Enthält eien eMail oder ein Fax jedoch keine ordentlichen Absenderangaben (vollständige ladungsfähige Anschrift nebst Verantworlichem), dann kann auch im Geschäftsverkehr "Spam" angenommen werden. Nur leider nützt das dann meistens nichts. Wer soll denn die Recherche vorfinanzieren?

      Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

      Tom vom Berg

      --
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      1. Hi,

        1. Wann wird eine E-Mail zur Spam? Beim massenhaften unerwünschtes versenden ist es mir klar[..]

        Quatsch.
        Im Geschäftsverkehr ist _ein_ eMail genauso hinzunehmen, [..]

        Apropos email. Mich stören diese unterschiedlichen Schreibweisen schon seit längerem. Offiziell und laut Duden ist ja wohl in Deutschland E-Mail die richtige Schreibweise. Dem beuge ich mich nicht, ich halte das für Quatsch. Ich werde in Zukunft nur noch "email" schreiben. Auch hinsichtlich internationaler Geschäftspartner und Freunde.

        "Newly coined nonce words of English are often spelled with a hyphen, but the hyphen disappears when the words become widely used. For example, people used to write non-zero and soft-ware instead of nonzero and software; the same trend has occurred for hundreds of other words. Thus it's high time for everybody to stop using the archaic spelling e-mail. Think of how many keystrokes you will save in your lifetime if you stop now! The form email has been well established in England for several years, so I am amazed to see Americans being overly conservative in this regard. (Of course, email has been a familiar word in France, Germany, and the Netherlands much longer than in England - but for an entirely different reason.)"
        Prof. Donald E. Knuth
        Computer Science Department
        Stanford University

        1. Hello,

          [...] eMail

          Apropos email. Mich stören diese unterschiedlichen Schreibweisen schon seit längerem.

          Na, da ich das mit dem 'eMail' vor über 10 Jahren eingeführt habe, kann ich dann wohl Urheberrechtsansprüche geltend machen, oder? *scnr*

          Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

          Tom vom Berg

          --
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          1. Hi!

            Na, da ich das mit dem 'eMail' vor über 10 Jahren eingeführt habe, kann ich dann wohl Urheberrechtsansprüche geltend machen, oder? *scnr*

            Nicht, wenn Du von mir Ärger willst, denn für die Schreibweise 'eMail' habe ich mir bereits vor 15 Jahren Ärger im usenet eingefangen.

            off:PP

            --
            "You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)
            1. Hello,

              Na, da ich das mit dem 'eMail' vor über 10 Jahren eingeführt habe, kann ich dann wohl Urheberrechtsansprüche geltend machen, oder? *scnr*

              Nicht, wenn Du von mir Ärger willst, denn für die Schreibweise 'eMail' habe ich mir bereits vor 15 Jahren Ärger im usenet eingefangen.

              Soooon Käse. Dann frag ich Dich doch lieber sofort nach einer Lizenz, nicht dass ich nachher noch Nachforderungen bekommen...

              Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

              Tom vom Berg

              --
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              1. Hi!

                Na, da ich das mit dem 'eMail' vor über 10 Jahren eingeführt habe, kann ich dann wohl Urheberrechtsansprüche geltend machen, oder? *scnr*

                Nicht, wenn Du von mir Ärger willst, denn für die Schreibweise 'eMail' habe ich mir bereits vor 15 Jahren Ärger im usenet eingefangen.

                Soooon Käse.

                Du hast mit dem Käse angefangen :p

                off:PP

                --
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        2. Hallo,

          Apropos email. Mich stören diese unterschiedlichen Schreibweisen schon seit längerem.

          mich auch.

          Offiziell und laut Duden ist ja wohl in Deutschland E-Mail die richtige Schreibweise. Dem beuge ich mich nicht, ich halte das für Quatsch.

          Ich halte es nicht für Quatsch, aber für inkonsequent. Denn nahezu überall, wo man im Deutschen (eigentlich eher im Denglischen) ein 'e' für "elektronisch" davorsetzt, schreibt man ein kleines 'e', und das mit Bindestrich abgesetzt: e-Business, e-Marketing, e-Trade, e-Training, also auch e-Mail.

          Im wirklich englischen Schriftverkehr mag das noch anders aussehen; da könnte ich mich inzwischen auch an die zusammengeschriebene Fassung gewöhnen.

          So long,
           Martin

          --
          Wenn der Computer wirklich alles kann,
          dann kann er mich mal kreuzweise.
          Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
      2. Hallo

        Quatsch.

        Ja, da hast du Recht - du schreibst (leider) wirklich Quatsch!

        Im Geschäftsverkehr ist _ein_ eMail genauso hinzunehmen, wie _ein_ Fax, oder _ein_ Anruf, wenn eine Kontaktaufnahme gewünscht wird. Briefe müssen übrigens in unbegrenzter Zahl hingenommen werden, bis nachweislich eine Unterlassung gefordert wurde.

        Du solltest dir dringend mal §7 UWG zu Gemüte führen. Für die aktuelle Diskussion ist insbesondere §7 Abs. 2 Nr. 3 UWG interessant. Bei Nr. 3 ist es irrelevant, ob die Werbung an Verbraucher oder Unternehmer geht. Außerdem wird eine _ausdrückliche_ Einwilligung gefordert - es geht also nicht mir einer vermnuteten/mutmaßlichen Einwilligung.

        Bezüglich eines Faxes hast du demnach auch unrecht. Nur der Anruf könnte dank einer _mutmaßlichen_ Einwilligung OK sein. Aus §7 Abs 1 UWG ergibt sich übrigens, dass die Sache mit den unbegrenzten Briefen auch nicht so ganz OK ist.

        Lies bitte nochmal deinen weiteren Text durch.

        Wie soll denn eine freie (soziale) Marktwirtschaft funktionieren, wenn keiner keinen kontaktieren darf? Hier liegt das höhere Interesse im Funktionieren des Systems. Anders sieht es bei Privatleuten aus. Da liegt das höhere Interesse in ihrer Privatspähre und vor allem, in der Vermeidung von Kosten für die Empfänger.

        Enthält eien eMail oder ein Fax jedoch keine ordentlichen Absenderangaben (vollständige ladungsfähige Anschrift nebst Verantworlichem), dann kann auch im Geschäftsverkehr "Spam" angenommen werden. Nur leider nützt das dann meistens nichts. Wer soll denn die Recherche vorfinanzieren?

        Das hört sich in jedem Satz so an als wärst du dir völlig sicher und als wäre alles völlig richtig. Ich will dir sicherlich nicht den Mund verbieten und deine Meinung ist auch mir wichtig, aber bitte schreibe nicht so selbstsicher, wenn du dir nicht 100% sicher bist und deine Aussagen nicht belegen kannst. Auch wenn jemand, der aufgrund deines Postings handelt und dann abgemahnt wird eigentlich selbst schuld ist, muss da nicht wirklich sein.

        Ich finde das auch nicht super gelöst, aber andererseits, wäre es auch krass, wenn B2B Mails völlig von solchen Regeln ausgenommen wären. Dann würde das System nämlich auch nicht mehr funktionieren.

        In § 7 Abs 2 Nr. 3 UWG gehts es um "Werbung". Man könnte also aus dieser restriktiven Vorschrift meiner Meinung nach rauskommen, indem man keine Werbung schickt sondern Angebote. Hiermit meine ich aber wirklich Angebote im rechtlichen Sinne. Also ein Angebot, welches alle vertragswesentlichen Bestandteile enthält und mit einem einfachen "Ja" beantwortet werden kann, so dass dann ein Vertrag geschlossen wird.
        (Ich weiß, dass das zumindest unter den Juristen in diesem Feld eine vertretbare Meinung ist, zu diesbezüglichen Urteilen kann ich leider nichts sagen.)

        Hier noch was nettes zum lesen:
        < http://www.selbstverstaendlich.de/blog/bgh-entscheidet-uber-e-mail-werbung-im-b2b/2008/07/>
        Man beachte aber, dass bis 29.12.2008 im §7 Abs. 2 Nr. 3 UWG noch die "Einwilligung" gereicht hat - heute ist es, wie gesagt, die "ausdrückliche Einwilligung".

        Gruß
        Alex

        1. Hello,

          Quatsch.
          Ja, da hast du Recht - du schreibst (leider) wirklich Quatsch!

          Dann definiere bitte den Begriff "Werbung".

          Im Geschäftsverkehr ist _ein_ eMail genauso hinzunehmen, wie _ein_ Fax, oder _ein_ Anruf, wenn eine Kontaktaufnahme gewünscht wird. Briefe müssen übrigens in unbegrenzter Zahl hingenommen werden, bis nachweislich eine Unterlassung gefordert wurde.

          Sie hierzu auch UWG §7 Abs. (3) Satz 4

          Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

          Tom vom Berg

          --
           ☻_
          /▌
          / \ Nur selber lernen macht schlau
          http://bergpost.annerschbarrich.de
          1. Dann definiere bitte den Begriff "Werbung".

            http://lexetius.com/2008,2035

            Sie hierzu auch UWG §7 Abs. (3) Satz 4

            Was ist damit? Ist Dir vielleicht entgangen, daß die Sätze 1, 2, 3 und 4 in Absatz 3 und-verknüpft sind?

          2. Hallo,

            Dann definiere bitte den Begriff "Werbung".

            Ich habe dir als Abgrenzung zur Werbung den Fall geschicldert, dass jemand konkrete Angebote (Anträge im juristischen Sinne) verschickt.

            Ein anderer Abgrenzungspunkt wäre eine reine Informationssendung ohne direkten gewerblichen Bezug. (Diese Abgrenzung gibt es etwas konkreter als im deutschen Recht zum Beispiel im österreichischen Recht - dort ist es §107 TKG...abzurifen beispielsweise im RIS)

            In unserem Ausgangsfall haben wird es mit kommerziellen Geshcichten zu tun. Also entweder Werbung oder Angebote. Ich bin der Meinung, dass Werbung im Sinne des §7 UWG weit aufgefasst werden muss und gehe daher auch von Werbung aus. Wie aber schon in meinem letzten Posting gesagt, kann man das ganze auch in Richtung Nicht-Werbung, sondern konkretes Angebot, trimmen...wenn auch sicherlich nicht mit 100%iger Erfolgsaussicht.

            Im Geschäftsverkehr ist _ein_ eMail genauso hinzunehmen, wie _ein_ Fax, oder _ein_ Anruf, wenn eine Kontaktaufnahme gewünscht wird. Briefe müssen übrigens in unbegrenzter Zahl hingenommen werden, bis nachweislich eine Unterlassung gefordert wurde.

            Sie hierzu auch UWG §7 Abs. (3) Satz 4

            Das ist ein Eigentor. Hiermit zeigst du eindeutig, dass du keine Ahnung von dem hast, was du hier schreibst (oder, dass du nicht richtig zitieren kannst).

            Wie Texter mit X schon sagt, ist "Satz 4" (-->es ist eigentlich Nr. 4) nur interessant, wenn Nr. 1-3 auch zutreffen. Aber auch der erste Halbsatz von Absatz 3 gehört dazu und hier geht es NUR um elektronische Post.

            Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

            Auch liebe Grüße
            Alex

  2. Hallo,

    1. Wann wird eine E-Mail zur Spam? Beim massenhaften unerwünschtes versenden ist es mir klar, gilt dies auch schon beim einzelnen unerwünschten versenden? Also wenn ich jetzt auf eine Website stosse, deren Besitzer ich als Kunde aquirieren möchte, ist es dann auch schon Spam, wenn ich diesen per E-Mail anschreibe?

    soweit ich weiß, unterscheidet die Rechtssprechung hier zwischen Privatkunden (Verbrauchern) und Geschäftskunden (Unternehmern). Unternehmer müssen derartiges AFAIK dulden, Privatleute nicht. Da gilt auch eine einzige Mailnachricht als SPAM, wenn sie nicht erkennbar angefordert wurde oder der Empfänger sogar früher schon einmal bekundet hat, dass er das nicht möchte.

    1. Auf meiner Website (kommerziell) sollen Städteführungen, Museen usw., also Touristentipps veröffentlicht werden. Diese Tip ich mir in Kleinarbeit zusammen. Darf ich die Daten aus Prospekten der Städte und Sehenswürdigkeiten veröffentlichen?

    Schwer zu sagen. Wenn du natürlich ganze beschreibende Textpassagen einfach abtippst, ist das bestimmt nicht in Ordnung. Wenn du aber nur das Unterhaltungs- oder Kulturangebot einer Stadt beschreiben willst und dabei andere Prospekte nur als Gedankenstütze verwendest ...

    So long,
     Martin

    --
    Die letzten Worte des Architekten:
    Mir fällt da gerade was ein...
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