Hello,
Quatsch.
Ja, da hast du Recht - du schreibst (leider) wirklich Quatsch!
Dann definiere bitte den Begriff "Werbung".
Im Geschäftsverkehr ist _ein_ eMail genauso hinzunehmen, wie _ein_ Fax, oder _ein_ Anruf, wenn eine Kontaktaufnahme gewünscht wird. Briefe müssen übrigens in unbegrenzter Zahl hingenommen werden, bis nachweislich eine Unterlassung gefordert wurde.
Sie hierzu auch UWG §7 Abs. (3) Satz 4
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg