Tom: ACHTUNG: rechtlich falsche Antwort (oben)

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Hello,

Quatsch.
Ja, da hast du Recht - du schreibst (leider) wirklich Quatsch!

Dann definiere bitte den Begriff "Werbung".

Im Geschäftsverkehr ist _ein_ eMail genauso hinzunehmen, wie _ein_ Fax, oder _ein_ Anruf, wenn eine Kontaktaufnahme gewünscht wird. Briefe müssen übrigens in unbegrenzter Zahl hingenommen werden, bis nachweislich eine Unterlassung gefordert wurde.

Sie hierzu auch UWG §7 Abs. (3) Satz 4

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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/ \ Nur selber lernen macht schlau
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