Texter mit x: ACHTUNG: rechtlich falsche Antwort (oben)

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Dann definiere bitte den Begriff "Werbung".

http://lexetius.com/2008,2035

Sie hierzu auch UWG §7 Abs. (3) Satz 4

Was ist damit? Ist Dir vielleicht entgangen, daß die Sätze 1, 2, 3 und 4 in Absatz 3 und-verknüpft sind?