Hi, Jens!
§3 Abs. (2): "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" steht im Widerspruch zu einigen nachfolgenden Paragraphen (besonders §12a) zum Thema Wehrpflicht.
Ah, Du hast also den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG nicht verstanden. Jeder Öff-Recht-Prof. wird Dir erklären, dass dieser Grundsatz aus zwei Pflichten besteht: gleichartige Gruppen nicht zu Unrecht ungleich zu behandeln und ungleiche Gruppen nicht zu Unrecht gleich zu behandeln.
Bei der Wehrpflicht hat man im geschichtlichen Kontext der damaligen Zeit Männer und Frauen für zu Recht ungleich behandelte Gruppen angesehen; somit war das Gesetz durchaus angemessen und widersprach sich nicht.
§16 Abs. (1): Kein Wort darüber, wie man die deutsche Staatsbürgerschaft loswerden kann, wenn man das *will*.
...ist das die Aufgabe der Verfassung? Da scheinen mir die Worte "alles nähere regelt ein Gesetz" geradezu unsichtbar angeschraubt zu sein.
§20 Abs. (1) und (2): Die Behauptung, die Bundesrepublik sei demokratisch geprägt, ist eine groteske Lüge, siehe dazu auch meine Vorwürfe an anderer Stelle. Insbesondere ist "alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" blanker Hohn.
Schön, dass Du Art. 20 GG gefunden hast. Da stecken einige Dinge drin, die manchen Bürger wahrhaft erstaunen würden. Wenn die einklagbar wären, könnte man die meisten Politiker per Verfassungsklage wegen Landesverrat direkt in den Knast schicken.
Dabei ist der Art. 20 GG durchaus nicht verhöhnend gemeint, sondern eher als Mahnung an unsere Regierung, dass ihre Macht nur geliehen und durch den Willen des Volkes beschränkt sein sollte, was seinen Höhepunkt in Satz 4 findet, in welchem dem Volk ein Widerstandsrecht, bei dem Gewalt absichtlich nicht ausgeschlossen wird, eingeräumt wird.
§21 Abs. (1): "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." Unfug! Die Parteien haben ihre eigenen Vorstellungen und Ziele, die mit dem politischen Willen der Bevölkerung herzlich wenig zu tun haben.
Auch hier: nicht Tatsachenbehauptung, sondern Vorgabe an die Politik, die eben leider nicht erfüllt wird.
Dazu kommt die IMHO nicht akzeptable Tatsache, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit mit allen Rechten und Pflichten automatisch erhält, ohne je gefragt zu werden, ob man das überhaupt will. Ich will das beispielsweise nicht, sehe aber keine Möglichkeit, mich dagegen zu wehren.
Ganz ehrlich: wenn man mich fragen würde, würde ich das Grundgesetz-Abo sofort unterschreiben, unter der Bedingung, dass diese auch wirklich umgesetzt wird. Wie schon gesagt, ist die Verfassung an sich gut, nur an der Umsetzung hapert es allzu oft.
Gruß, LX
RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.