Bernd: Einzelkaufmann - Firmenname

Guten Abend,

kurz und knapp:
Kann ich als Einzelkaufmann einen Firmennamen besitzen?

Mein bisheriger Wissensstand war der, dass man lediglich eine Art Berufsbezeichnung anfuehren darf. Also so etwas wie:

Max Mustermann
Web-Diensleistungen und Beratung

Und auf den Rechnungen muss dann auch der buergerliche Name angegeben werden.

Nun hatte ich heute ein Gespraech, in dem einer der festen Ueberzeugung war, dass man bei der Gewerbeanmeldung durchaus einen Firmennamen angeben kann. Also so etwas wie:

MM-Development
Max Mustermann

Was ist nun richtig?

MfG
Bernd

  1. Hi,

    kurz und knapp:
    Kann ich als Einzelkaufmann einen Firmennamen besitzen?

    http://de.wikipedia.org/wiki/Firma

    MfG ChrisB

    --
    RGB is totally confusing - I mean, at least #C0FFEE should be brown, right?
    1. Hallo ChrisB,

      http://de.wikipedia.org/wiki/Firma

      Das hatte ich mir auch schon angeschaut. Aber beim erneuten Lesen habe ich es jetzt wohl verstanden:
      Freie Berufe -> Nein
      Gewerbe -> Ja

      Aber als Einzelunternehmer darf ich mich dann nicht als Geschaeftsfuehrer angeben.. wenn ich das richtig verstanden habe? Da ich - meine Person - ja die Firma ist.

      MfG
      Bernd

      PS: Und Danke an alle bisherigen Antworter..

      1. Hi,

        Freie Berufe -> Nein
        Gewerbe -> Ja

        Aber als Einzelunternehmer darf ich mich dann nicht als Geschaeftsfuehrer »»angeben.. wenn ich das richtig verstanden habe? Da ich - meine Person - ja »»die Firma ist.

        Also ich bin freiberuflich. Ich führe eine Art Firmennamen, z.b. Supernetzio.
        Auf Rechnungen oder im Impressum gebe ich dann an: Supernetzio, Klaus Brillo.

        In der Signatur der Email bin ich der "Klaus Brillo Geschäftsführer Supernetzio".

        Ich mache das seit Jahren so, weder das Finanzamt noch meine Steuerkanzlei haben sich jemals beschwert, im Gegenteil, von letzterer wurde mir das Vorgehen so abgesegnet.

        Brillo

        1. Hi,

          In der Signatur der Email bin ich der "Klaus Brillo Geschäftsführer Supernetzio".

          Steuerrechtlich ist das vollkommen OK - aber aus wettbewerbsrechtlicher Sicht sollte man da vorsichtig sein. Es wird auch teilweise davor gewarnt sich als "Inhaber" von z.B. Supernetzio (also der Geschäftsbezeichnung) zu bezeichnen.

          Grund dafür ist, dass es sein kann, dass es beim Kunden ein falsches Bild hervorruft, also, dass der Kunde denkt, er hätte es mit einem größeren Unternehmen zu tun, obwohl es eigentlich nur ein 1-Mann-Betrieb ist.

          Ich sage nicht, dass man mit solchen Formulierungen automatisch "dran" ist, aber sicherer ist es immer, wenn man im Impressum, Verträgen, Mails zuerst den Namen nennt und darunter die Geschäftsbezeichnung oder so...

          Gruß
          Alex

          1. Hi,

            In der Signatur der Email bin ich der "Klaus Brillo Geschäftsführer Supernetzio".

            Steuerrechtlich ist das vollkommen OK - aber aus wettbewerbsrechtlicher Sicht sollte man da vorsichtig sein. Es wird auch teilweise davor gewarnt sich als "Inhaber" von z.B. Supernetzio (also der Geschäftsbezeichnung) zu bezeichnen.

            Grund dafür ist, dass es sein kann, dass es beim Kunden ein falsches Bild hervorruft, also, dass der Kunde denkt, er hätte es mit einem größeren Unternehmen zu tun, obwohl es eigentlich nur ein 1-Mann-Betrieb ist.

            Ich gebe Dir absolut recht. Das könnte eventuell problematisch sein. Wie verhält es sich diesbezüglich eigentlich mit der "Unternehmens"-Kommunikation hinsichtlich der Mitarbeiterzahl? Also ich bezeichne mich auf meiner Website als "Wir". "Wir über uns", "unsere Angebote", "wir sind Spezialisten ...", etc. Auch nicht koscher? Immerhin impliziert das ebenfalls eine Mitarbeiterzahl > 1.

            Brillo

            1. Hallo Brillo,

              Wie verhält es sich diesbezüglich eigentlich mit der "Unternehmens"-Kommunikation hinsichtlich der Mitarbeiterzahl? Also ich bezeichne mich auf meiner Website als "Wir". "Wir über uns", "unsere Angebote", "wir sind Spezialisten ...", etc.

              Naja, es kann ja keiner behaupten, dass du nicht weitere Freiberufler fuer dich arbeiten laesst. Also nach meiner (Laien-)Auffassung klingt das durchaus ok.

              Was fuer mich nicht ok klingt ist die Angabe "Geschaeftsfuehrer". Denn, wie Sven mir auch bereits beschrieben hat, ist das ja nicht Tatsache.

              Gruesze,
              Bernd

            2. Hi,

              Ich gebe Dir absolut recht. Das könnte eventuell problematisch sein. Wie verhält es sich diesbezüglich eigentlich mit der "Unternehmens"-Kommunikation hinsichtlich der Mitarbeiterzahl? Also ich bezeichne mich auf meiner Website als "Wir". "Wir über uns", "unsere Angebote", "wir sind Spezialisten ...", etc. Auch nicht koscher? Immerhin impliziert das ebenfalls eine Mitarbeiterzahl > 1.

              Das dürfte auch so auf diese Inhaber-Ebene liegen. Man kann es nicht sagen denke ich (aber ich habe mich auch aktuell nicht mehr damit beschäftigt). Es wird wie immer auf den Einzelfall ankommen - je mehr "böse Sachen" man macht, desto schlimmer wird es.

              Nach einer Abmahnung würde ich mich jedenfalls nicht sonderlich wohl fühlen ;)

            3. Hallo,

              Wie verhält es sich diesbezüglich eigentlich mit der "Unternehmens"-Kommunikation hinsichtlich der Mitarbeiterzahl? Also ich bezeichne mich auf meiner Website als "Wir". "Wir über uns", "unsere Angebote", "wir sind Spezialisten ...", etc. Auch nicht koscher? Immerhin impliziert das ebenfalls eine Mitarbeiterzahl > 1.

              ja, oder den Plural Majestatis. Beides kommt, wenn der Leser die wahren Hintergründe kennt, einer Mogelpackung gleich. Daher: Wenn ich dem Interessenten oder Kunden etwas zu sagen habe, bin ich "ich", nicht "wir". Denn "wir" impliziert, dass ich Angestellte habe.

              Ciao,
               Martin

              --
              Solange der Nagellack nicht trocken ist,
              ist eine Frau praktisch wehrlos.
                (Burt Reynolds, US-Schauspieler)
              Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
              1. Hi Martin,

                ja, oder den Plural Majestatis.

                »»Beides kommt, wenn der Leser die wahren Hintergründe kennt, einer »»Mogelpackung gleich. Daher: Wenn ich dem Interessenten oder Kunden etwas »»zu sagen habe, bin ich "ich", nicht "wir". Denn "wir" impliziert, dass ich »»Angestellte habe.

                Ich arbeite mit einigen Kollegen im freien Verbund. Konkret führe ich diese Partner unter den jeweiligen Kategorien, z.B. unter Webdesign wird u.a. ein Grafiker bzw. Layouter vorgestellt, unter Entwicklung tummeln sich diverse Programmierer. Ausgezeichnet als "kompetente Partner" o.ä.

                Ist das globale "Wir" auch in diesem Fall nicht berechtigt? Sollte es eher was wie "Ich und meine Partner" sein?

                Brillo

                1. Moin,

                  ja, oder den Plural Majestatis.
                  Beides kommt, wenn der Leser die wahren Hintergründe kennt, einer Mogelpackung gleich. Daher: Wenn ich dem Interessenten oder Kunden etwas zu sagen habe, bin ich "ich", nicht "wir". Denn "wir" impliziert, dass ich Angestellte habe.
                  Ich arbeite mit einigen Kollegen im freien Verbund. Konkret führe ich diese Partner unter den jeweiligen Kategorien, z.B. unter Webdesign wird u.a. ein Grafiker bzw. Layouter vorgestellt, unter Entwicklung tummeln sich diverse Programmierer. Ausgezeichnet als "kompetente Partner" o.ä.
                  Ist das globale "Wir" auch in diesem Fall nicht berechtigt?

                  da könnte man drüber reden. Ich halte es dann für berechtigt, wenn du dich deinen Kunden tatsächlich als Team zusammen mit anderen vorstellst; wenn es also offensichtlich ist, dass du mit anderen Partnern zusammenarbeitest. Sonst würde ich mich wirklich fragen: Wer ist "wir"?

                  So long,
                   Martin

                  --
                  Lieber arm dran als Arm ab.
                  Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
            4. Moin!

              Ich gebe Dir absolut recht. Das könnte eventuell problematisch sein. Wie verhält es sich diesbezüglich eigentlich mit der "Unternehmens"-Kommunikation hinsichtlich der Mitarbeiterzahl? Also ich bezeichne mich auf meiner Website als "Wir". "Wir über uns", "unsere Angebote", "wir sind Spezialisten ...", etc. Auch nicht koscher? Immerhin impliziert das ebenfalls eine Mitarbeiterzahl > 1.

              Eine "Wir"-Sprachform mag aus Firmenbezeichnungsgründen in Ordnung sein - aber ich krieg da immer so ein merkwürdiges Gefühl, wenn salbungsvoll die gesamte Website von "Wir" redet, und das Impressum dann offenbart: Einzelgewerbetreibender.

              Nicht, dass es nicht auch Einzelgewerbetreibende gibt, die Angestellte bezahlen und deshalb tatsächlich echt "Wir" sind, aber in der Webbranche halte ich diese Konstruktion doch eher für unüblich. Wahrscheinlicher ist, wenn überhaupt, die Zusammenarbeit mit anderen Selbständigen. Kann man dann ja auch offen so formulieren.

              - Sven Rautenberg

      2. Moin!

        http://de.wikipedia.org/wiki/Firma
        Das hatte ich mir auch schon angeschaut. Aber beim erneuten Lesen habe ich es jetzt wohl verstanden:
        Freie Berufe -> Nein
        Gewerbe -> Ja

        Falsch gelesen oder falsch verstanden.

        Eine "Firma" kannst du nur haben, wenn du auch einen der genannten Firmenzusätze als Rechtsform angeben kannst. Das Minimum wäre "eingetragener Kaufmann - e.K.", jeweils mit dem vollen Programm, was dazugehört: Eintragung ins Handelsregister, Vollkaufmanneigenschaft, Gewerbetätigkeit.

        Wenn das nicht der Fall ist, kannst du dir gerne Fantasiezusätze hinzufügen, musst aber jegliche Ergänzung, die als Firmenzusatz bzw. Rechtsformangabe missverstanden werden könnte, tunlichst unterlassen. Dabei ist es auch unerheblich, ob du nun Gewerbesteuer zahlst, oder nicht. Dein eigener Name muss in dem Gesamtergebnis in jedem Fall enthalten und identifizierbar sein. "Peter Müller, Meier, Schulze" ist keine gute Geschäftsbezeichnung für Herrn Peter Schulze, oder für Herrn Peter Müller - und für Herrn Peter Meier ebenfalls nicht. Du erkennst, worauf ich hinauswill.

        Aber als Einzelunternehmer darf ich mich dann nicht als Geschaeftsfuehrer angeben.. wenn ich das richtig verstanden habe? Da ich - meine Person - ja die Firma ist.

        Deine Person ist nicht die Firma. Als Einzelunternehmer hast du keine Firma.

        Und die Angabe eines "Geschäftsführers" kann bei böswilliger Auslegung durchaus als Verstoß gegen die Firmenwahrheit gewertet werden, denn Geschäftsführer sind die Leute, die in einzelnen Rechtsformen von Firmen mit juristischer Persönlichkeit die tatsächlichen Entscheidungen treffen. Sprich: GmbHs haben Geschäftsführer.

        Wenn du dich selbst als Geschäftsführer bezeichnest, implizierst du evtl. "GmbH" als Rechtsform. Eventuell noch dadurch verstärkt, dass du deine Fantasiebezeichnung um das Wort "Gesellschaft" anreicherst. Resultat: Dir wird irgendwann das Gewerbeaufsichtsamt mal einen Brief schreiben und dich vor der abschließenden Beurteilung des Firmenmißbrauchsverfahrens um Stellungnahme bitten. Gerne auch provoziert durch Hinweise von mißliebigen Konkurrenten, denen es gefällt, den Markt zu bereinigen.

        - Sven Rautenberg

        1. Hallo Sven,

          Tschuldigung, aber ich tue mich immer noch recht schwer mit diesen ganzen Begrifflichkeiten.

          Eine "Firma" kannst du nur haben [..] "eingetragener Kaufmann - e.K.",
          Eintragung ins Handelsregister, Vollkaufmanneigenschaft, Gewerbetätigkeit.

          ..und wohl auch doppelte Buchfuehrung nehme ich an.

          Das heisst, wenn ich in meinem Gewerbeantrag "Einzelunternehmer" angebe, besitze ich erstmal keinen Rechtsformzusatz. Und ohne eben diesen steht es mir auch nicht zu einen Firmennamen zu nutzen. Bzw. muss mein Familienname mit enthalten sein.
          Wenn ich das richtig interpretiere hiesze das also, dass "Mustermann Web-Technologies" oder "Mustermann Entertainment" moeglich waeren. Aber "HighTech Development" eben nicht.

          Wenn das nicht der Fall ist, kannst du dir gerne Fantasiezusätze hinzufügen, musst aber jegliche Ergänzung, die als Firmenzusatz bzw. Rechtsformangabe missverstanden werden könnte, tunlichst unterlassen.
          [..]

          Aha, das ist verstaendlich

          Deine Person ist nicht die Firma. Als Einzelunternehmer hast du keine Firma.

          Das hiesze, ich duerfte dann auch nur von "meinem Unternehmen", und nicht von "meiner Firma sprechen". Vorausgesetzt ich habe keinen Rechtsformzusatz.

          Und die Angabe eines "Geschäftsführers" kann bei böswilliger Auslegung durchaus als Verstoß gegen die Firmenwahrheit gewertet werden
          [..]

          Das klingt logisch.. und liegt natuerlich auch nicht in meiner Absicht.

          Vielen Dank,
          Bernd

          1. Hallo,

            Wenn ich das richtig interpretiere hiesze das also, dass "Mustermann Web-Technologies" oder "Mustermann Entertainment" moeglich waeren. Aber "HighTech Development" eben nicht.

            Hm, laut http://www.geschaeftsidee.de/gruenderleitfaden/vorbereitung_17131.html muss wohl zusaetzlich auch noch der Vorname angegeben werden.

            MfG
            Bernd

            1. Hi,

              Wenn ich das richtig interpretiere hiesze das also, dass "Mustermann Web-Technologies" oder "Mustermann Entertainment" moeglich waeren. Aber "HighTech Development" eben nicht.
              Hm, laut http://www.geschaeftsidee.de/gruenderleitfaden/vorbereitung_17131.html muss wohl zusaetzlich auch noch der Vorname angegeben werden.

              Ja, das stimmt. Bei allen "offiziellen" Dingen wie z.B. Verträge, AGB, Impressum, E-Mail-Signatur, Steuererklärung nimmt man seinen Vor- und Nachnamen.

              Bei Werbung, Logo, ... kann man eine sog. "Geschäftsbezeichnung" verwenden. das kann dann natürlich auch im Impressum, AGB, Signatur zusätzlich verwendet werden.

              Impressum:
              Verantwortlich im Sinne von §... Max Mustermann, Adresse...
              Geschäftsbezeichnung: Hightech Bla

              AGB:
              ... Vertrag mit Max Mustermann, Adresse bla (im Folgenden benannt nach der Geschäftsbezeichnung Hightec Bla) ...

              Das sollte dann passen. Eein abschließendes recht sicheres (nicht unbedingt rechtssciheres ;)) Urteil kann ein Anwalt fällen...

              Übrigens die Gewerbeanmeldung hat mit der Firma rein gar nichts zu tun. Man meldet entweder als Einzelunternehmer ein Gewerbe an oder man lässt im Handelsregister eine Firma eintragen und dann meldet die Gmbh oder wer auch immer die Firma hat ein Gewerbe an...

              Gruß
              Alex

          2. Hello,

            Das heisst, wenn ich in meinem Gewerbeantrag "Einzelunternehmer" angebe, besitze ich erstmal keinen Rechtsformzusatz. Und ohne eben diesen steht es mir auch nicht zu einen Firmennamen zu nutzen.

            Es hängt nun aber auch noch von deinem Geschäftsumfang ab, und ob Du eventuell noch einen Partner dazu nimmst, ob Du nicht automatisch verpflichtet bist, eine Firma anzumelden, also die Eintragung in ein Register (Handelskammer) oder eine Rolle (Handwerkslammer) vornehmen zu lassen.

            So sind die meisten GbR schon nach kurzer Zeit eigentlich oHG. WEnn Du die Anmeldung dann unterlässt, wäre es eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Bissigkeit des zuständiges Landkreises oder der Stadt teuer werden kann.

            Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

            Tom vom Berg

            --
             ☻_
            /▌
            / \ Nur selber lernen macht schlau
            http://bergpost.annerschbarrich.de
  2. hi,

    Nun hatte ich heute ein Gespraech, in dem einer der festen Ueberzeugung war, dass man bei der Gewerbeanmeldung durchaus einen Firmennamen angeben kann.

    Aus der Hüfte: Ich denke, ja, ist ok.

    <fettig>ABER:</fettig>

    Du musst höllisch aufpassen, dass Dein Name der Wahl nicht schon vergeben ist, also Recherche. Dann lass den Namen registrieren bzw. schützen, das kostet etwas Gebühr und hat eine bestimmte Laufzeit.

    Horst Schnellschuss

    1. Tag

      <fettig>ABER:</fettig>

      Du musst höllisch aufpassen, dass Dein Name der Wahl nicht schon vergeben ist, also Recherche. Dann lass den Namen registrieren bzw. schützen, das kostet etwas Gebühr und hat eine bestimmte Laufzeit.

      wo macht man sowas?

      Danke!

      Brunhilde vom kalten Berg

      1. wo macht man sowas?

        Deutsches Patent- und Markenamt.
        Kostet 300€ für 10 Jahre bei 3 Klassen. Jede weitere Klasse kostet extra.

    2. Hallo,

      Du musst höllisch aufpassen, dass Dein Name der Wahl nicht schon vergeben ist, also Recherche. Dann lass den Namen registrieren bzw. schützen, das kostet etwas Gebühr und hat eine bestimmte Laufzeit.

      Ein Name, der als Geschäftsbezeichnung genutzt wird, genießt auch so schon einen gewissen Schutz. Klar ist schützen nie schlecht aber wenn dann sollte man eher Produktnamen etc. schützen...

      Gruß
      Alex