Hallo Sven,
Tschuldigung, aber ich tue mich immer noch recht schwer mit diesen ganzen Begrifflichkeiten.
Eine "Firma" kannst du nur haben [..] "eingetragener Kaufmann - e.K.",
Eintragung ins Handelsregister, Vollkaufmanneigenschaft, Gewerbetätigkeit.
..und wohl auch doppelte Buchfuehrung nehme ich an.
Das heisst, wenn ich in meinem Gewerbeantrag "Einzelunternehmer" angebe, besitze ich erstmal keinen Rechtsformzusatz. Und ohne eben diesen steht es mir auch nicht zu einen Firmennamen zu nutzen. Bzw. muss mein Familienname mit enthalten sein.
Wenn ich das richtig interpretiere hiesze das also, dass "Mustermann Web-Technologies" oder "Mustermann Entertainment" moeglich waeren. Aber "HighTech Development" eben nicht.
Wenn das nicht der Fall ist, kannst du dir gerne Fantasiezusätze hinzufügen, musst aber jegliche Ergänzung, die als Firmenzusatz bzw. Rechtsformangabe missverstanden werden könnte, tunlichst unterlassen.
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Aha, das ist verstaendlich
Deine Person ist nicht die Firma. Als Einzelunternehmer hast du keine Firma.
Das hiesze, ich duerfte dann auch nur von "meinem Unternehmen", und nicht von "meiner Firma sprechen". Vorausgesetzt ich habe keinen Rechtsformzusatz.
Und die Angabe eines "Geschäftsführers" kann bei böswilliger Auslegung durchaus als Verstoß gegen die Firmenwahrheit gewertet werden
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Das klingt logisch.. und liegt natuerlich auch nicht in meiner Absicht.
Vielen Dank,
Bernd